Daniel Mielke 
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft – eine Regierung der Richter [PDF ebook] 

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik – Thema: Europäische Union, Note: 2, 0, Technische Universität Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Wintersemester04 – Das politische System der Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im weiteren Eu GH), konstituierte sich 1952
durch die Pariser Verträge. Jedes Mitgliedsland schickt einen Richter nach Luxemburg. Hierdurch
wird gewährleistet, dass alle nationalen Rechtsepen vertreten sind. Um die Effizienz auch noch
nach der mittlerweile vollzogenen Erweiterung Richtung Laibach, Sofia, Wilna etc. zu sichern,
werden fortan Rechtssachen einer „großen Kammer“ überantwortet, welche sich aus 11 Richtern
konstituiert. Die Vollsitzung, an der alle teilnehmen, muss somit nicht immer konferieren.
Die Entscheidungen des Tribunals sind für alle nationalen Regierungen bindend. Seit 1989 verfügt
es über ein Gericht erster Instanz, welches insbesondere für Streitfälle von Privatpersonen sowie
Konflikte im Zusammenhang ungerechten Wettbewerbs zwischen Unternehmen zuständig ist.2 Für
die Dauer von drei Jahren wählt jene beigeordnete Körperschaft zusammen mit dem Eu GH aus
ihrer Mitte einen Präsidenten.
Diese Hausarbeit versucht zu erläutern, inwiefern es sich bei dem Gerichtshof um eine Regierung
der Richter handelt. Sollte dies der Fall sein, wird der vom Tribunal ausgehende Aktionismus
schließlich aufgezeigt und Artikel 220 EGV in seiner Funktion als „Generalklausel“ bewertet;
zeichnet er sich doch für die (teleologische) Spruchpraxis verantwortlich.
Im zweiten Kapitel 2. Der Gerichtshof im institutionellen System des Staatenverbundes und
seine vertraglich definierten Kompetenzen wird die Aufgabe des Eu GH sowie die Legitimation
für sein Handeln angesprochen, um ein Bild der vertraglich konkretisierten Befugnisse zu haben,
welche unter anderem als Rechtsschutzinstanz (2.1 Der Gerichtshof in seiner Funktion als
Rechtsschutzinstanz) und Verfassungsgericht (2.2 Der Gerichtshof in seiner Funktion als
Verfassungsgericht) zum Zuge kommen.
Der Abschnitt 2.1 informiert primär über die Effektivität des ausgebildeten Rechtsschutzsystems
sowie dessen Vergleichbarkeit mit einem nationalen. Außerdem wird über die Rechtssicherheit der
Bürger und das Vorlageverfahren in seiner Bedeutung referiert, da es probates Mittel für die
indirekte Kontrolle über die Nationalstaaten sowie deren Parlamente ist.
[…]
2 vgl. hierfür http://bpb.de/wissen/UC4MBQ, 0, 0, Europ%E4ischer_Gerichtshof.html [view: 29. März 2004]

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भाषा जर्मन ● स्वरूप PDF ● ISBN 9783638288149 ● फाइल का आकार 0.6 MB ● प्रकाशक GRIN Verlag ● शहर München ● देश DE ● प्रकाशित 2004 ● संस्करण 1 ● डाउनलोड करने योग्य 24 महीने ● मुद्रा EUR ● आईडी 3498651 ● कॉपी सुरक्षा के बिना

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