Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura – Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: Zugegeben: An die Methode der Beweismittelsynopse kam ich parthenogenetisch wie
weiland die Jungfrau ans Kind: Ich vertrat, bisher erstmalig, eine junge Frau/Mutter als
amtsgerichtlich Geschädigte vor dem Oberlandgericht in einer Eilbeschwerde nicht zuletzt
deshalb, weil die professionell-advokatische Prozessvertretung im Vorverfahren so grotten-,
genauer und richtig: krottenschlecht (weil auf Kröte bezogen) wie erfolglos war.
In diesem vor dem Amtsgericht Euskirchen im Juli 2001 eröffneten (inzwischen in der
sogenannten Hauptsache durch Vergleich formal beendeten) Zivil(prozess)verfahren sind von
Anfang an so zahlreiche Grund- und Menschenrechtsverletzungen vorgekommen[1], dass ein
weiterer -scheinbar unterrangiger- Aspekt aus der Frühphase der Verfahren bisher noch nicht
aufgearbeitet wurde, folglich hier erstmalig angesprochen wird. Es geht um „Legitimation
durch Verfahren“ (Niklas Luhmann) – jenen Aspekt des übergreifend-allgemeinen
Gerechtigkeitstops, der im gegenwärtigen Verständnis von Gerechtigkeit übereinstimmend in
der sozialwissenschaftlichen Forschung und im Alltagsverständnis zuförderst mit
´Gerechtigkeit´ verbunden wird: Im etymologischen Sinn nämlich meint ´Gerechtigkeit´
(ähnlich wie ´Recht´) im gegenwärtigen Deutsch(land) nicht mehr wie bis noch im 18.
Jahrhundert ´gerade, aufrecht, richtig, rein´, sondern vor allem den geltenden ´Rechtsnormen
entsprechendes Handeln und Urteilen, Rechtsprechung, mit der Rechtspflege beauftragte
Institution[2]. […]
Despre autor
Richard Albrecht ist Sozialwissenschaftler (Dr.phil.; Dr.rer.pol.habil.), Sozialpsychologe, Autor und Ed. von rechtskultur.de.