Das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ( BHKG NRW ) ist eine umfassende Weiterentwicklung des bisherigen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ( FSHG ) unter Einbeziehung des Katastrophenschutzes. Da die Bürger sich nicht vor allen denkbaren schwerwiegenden und großflächigen Ereignissen selbst schützen können, müssen Länder und Kommunen eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten, um im Bedarfsfall ein gemeinsames, organisiertes System zur Schadensverhütung und- bekämpfung vorzuhalten.
In der Kommentierung werden gleichzeitig zwischenzeitlich erfolgte Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften berücksichtigt. Die neue Rechtsprechung zum Brand- und Katastrophenschutz ist eingearbeitet.
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Dr. h.c. rer. sec. Klaus Schneider, Vors. Richter OLG Hamm a.D., Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal, Ehrenvorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in NRW, Hauptbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr a.D.