Diese Festschrift ist dem langjährigen Vorsitzenden des VI. Senats des BGH zu seinem Ausscheiden aus dem Amt gewidmet. Der Jubilar ist vor allem bekannt durch seine zahlreichen Veröffentlichungen zum Haftungsrecht und Persönlichkeitsrecht.
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Ernst Ankermann, Haftung für fehlerhaften oder fehlenden ärztlichen Rat. – Efstathios K. Banakas, Injuria in the new Anglo-American Law of Negligence. – Erwin Bernat, Recht und Humangenetik. – Rolf Bischoff, Zur Haftung des Durchgangsarztes. – Franz Bydlinski, Schadensentstehung und Verjährungsbeginn im österreichischen Recht. – Claus-Wilhelm Canaris, Der Schutz obligatorischer Forderungen nach § 823 I BGB. – Erwin Deutsch, Zivilrechtliche Haftung aus Aufopferung. – Wolf-Dieter Dressler, Der Erwerbsschaden des im Betrieb des Partners mitarbeitenden Ehegatten. – Walter Dunz, Vereitelung von Gruppen- bzw. fremdnütziger Arbeitsleistung als Deliktsschaden des Verletzten. – Jürgen von Gerlach, Die Haftung des Arztes für Fernwirkungsschäden. – Dieter Giesen, Das Arzthaftungsrecht des Bundesgerichtshofs in der Rechtsprechung des Auslands. – Peter Hanau, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung im Arbeitsverhältnis. – Christian Huber, Der Erwerbsschaden des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Behinderung in der Haushaltsführung. – Stig Jørgensen, ‘Bürgerliches Mittelmaß’. – Martin Karollus, Die Rückkehr zum individuellen deliktischen Schadensersatz bei der Konkursverschleppung und der aktuelle Streit um die Aktivlegitimation. – Ernst Klingmüller, Zur Bewertung der Fertilisation im islamischen Recht. – Otto Ernst Krasney, Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tätigkeiten wie ein Beschäftigter. – Hans Josef Kullmann, Bestrebungen zur Änderung der Beweislast bei der Haftung aus § 84 AMG. – Manfred Lepa, Die Einwirkung der Grundrechte auf die Anwendung des Deliktsrechts in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. – Hans Lilie, Hilfe zum Sterben. – Peter Macke, Heilbehandlungsfolgenrecht in der ehemaligen DDR. – Burkhard Madea/Michael Staak, Haftungsprobleme der Arzneimitteltherapie aus Rechtsmedizinischer Sicht. – Peter Marburger, Vereinbarungen über den Ersatz ökologischer Schäden nach § 16 Umwelt HG. – Dieter Medicus, Die Forderung als ‘sonstiges Recht’ nach § 823 Abs. 1 BGB? – Herbert Messer, Der Anspruch auf Geldersatz bei Kreditgefährdung, § 824 BGB, und Anschwärzung, § 14 UWG. – Gerda Müller, Fortpflanzung und ärztliche Haftung. – Pia Rumler-Detzel, Psychosoziale Belange der Parteien in Arzthaftungsprozessen und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Arzthaftungsrecht. – Erika Scheffen, Reformvorschläge zur Haftung von Kindern und Jugendlichen. – Gottfried Schiemann, Schadensersatz und Praktikabilität. – Herbert Schilling/Alexander Mack, Die Verschärfung der Umwelt- und Arzneimittelhaftung. – Joachim Schmidt-Salzer, Verschuldensprinzip, Verursachungsprinzip und Beweislastumkehr im Wandel der Zeitströmungen. – Hans-Ludwig Schreiber, Wann darf ein Organ entnommen werden? – Hans Stoll, Schadensersatz für verlorene Heilungschance vor englischen Gerichten in rechtsvergleichender Sicht. – Hans Claudius Taschner, Zur Fortentwicklung des in der Europäischen Union angeglichenen Privatrechts durch die Gerichte der Mitgliedstaaten. – Jochen Taupitz, Berufsständische Satzungen als Schutzgesetze i.S. des § 823 II BGB. – Reinhold Weber, Verfolgungsfälle: objektive und subjektive Zurechnung.