Für eine Drittbeteiligung am Schuldverhältnis sorgen verschiedene Institute, die in den Augen eines modernen Juristen keine oder kaum Verbindung haben. Dass Stellvertretung, Vertrag zugunsten Dritter, Gesamtgläubiger- und –schuldnerschaft, Abtretung und Forderungsbesicherung heute auf unterschiedliche Bereiche der Rechtsgeschäftslehre und Schuldrechtsdogmatik verteilt sind, verdeckt den funktionellen und konstruktiven Zusammenhang dieser Einrichtungen. Sich ihm und einzelnen Frage...
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Die Wurzel der Gesamtobligation im römischen Recht.- Die iusta causa beim Eigentumserwerb durch Stellvertreter.- Erlass und Regressgefährdung bei Bürgschaft und Gesa...
عن المؤلف
(1991-94 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg)(1996-98 Juristischer Vorbereitungsdienst in Freiburg)1998 Promotion an der Universität Freiburg1998-...