Das britische Arbeitsrecht unterscheidet sich aufgrund seiner Prägung durch das Common Law wesentlich von den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen. Außerdem führen die Begrifflichkeiten des britischen Arbeitsrechts bei reiner Übersetzung ins Deutsche meist zu Verwirrung und Unverständnis, da ihre Inhalte von den deutschen Bedeutungen abweichen. Dieses Buch bietet neben einem strukturierten und umfassenden Überblick über die arbeitsrechtlichen Regelungen und Besonderheiten in Großbritannien vor allem erläuternde und vergleichende Bezüge zum deutschen Arbeitsrecht. Verantwortliche und Entscheider gewinnen ein klares Verständnis der Grundlagen und Eigenheiten des Landesrechts sowie der Unterschiede zu den deutschen Bestimmungen – eine Voraussetzung für die Beschäftigung guter, zuverlässiger und vor allem motivierter Mitarbeiter vor Ort.
Inhaltsverzeichnis
Quellen des britischen Arbeitsrechts.- Unterscheidung der Begriffe Employee, Worker und Employee Shareholder.- Gleichbehandlung.- Der Arbeitsvertrag.- Verträge von Geschäftsführern.- Ausbildung.- Mutterschutz/Elternzeit.- Arbeitnehmerüberlassung.- Datenschutz.- Beendigung des Arbeitsverhältnisses.- Betriebsübergang nach TUPE.- Arbeitszeugnisse.- Gerichtsverfahren.- Kollektives Arbeitsrecht.- Einkommenssteuer und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.- Entsendung nach Großbritannien.- Musterverträge und andere Vorlagen.
Über den Autor
Beatrix Tröger ist Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin und Registered European Lawyer. Bis 2014 leitete sie bei Rödl & Partner die Rechtsberatung am Standort Birmingham, UK. Sie ist Autorin des Fachbuchs Steuerstandort Großbritannien und weiterer Fachpublikationen. Zudem gibt sie regelmäßig Seminare zum englischen Recht in Deutschland.
Nadja Roß-Kirsch ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie Associate Partner. Seit 2007 berät sie bei Rödl & Partner in allen Fragen des internationalen Arbeitsrechts sowie bei Gesellschaftsgründungen und Restrukturierungen im Ausland. Zudem ist sie Autorin mehrerer Fachpublikationen und Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht.