Obwohl die Sozialpolitik grundsätzlich in der Gestaltungshoheit der EU-Mitgliedsstaaten liegt, wirken Regelungen und Rechtsprechung der EU-Organe zunehmend auf die nationalen Sicherungssysteme. Dies zeigt die vorliegende IW-Position. So wurde etwa mit der Personenfreizügigkeit und der Unionsbürgerschaft das Aufenthaltsrecht immer weiter von der wirtschaftlichen Aktivität abgekoppelt – somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen nur aufgrund der besseren Sozialleistungen in ein anderes Land wandern. Zudem führt die Ende 2012 in Kraft tretende Unisex-Richtlinie nicht nur zu einer Verteuerung der privaten, sondern möglicherweise auch der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine einheitliche europäische Sozialpolitik ist somit wenig nützlich – zumal die Sozialschutzsysteme der EU-Mitgliedsstaaten zwischen 2000 und 2009 sich auch ohne eine vorgeschriebene Harmonisierung angenähert haben.
Über den Autor
Dr. rer. pol. Berthold Busch, Geboren 1957 in Marburg an der Lahn; Studium der Volkswirtschaftslehre und Promotion an der Philipps-Universität Marburg; seit 1984 im Institut der deutschen Wirtschaft Köln, seit 1999 Leiter der IW-Verbindungsstelle Brüssel, Senior Economist im Arbeitsbereich „Europäische Integration“.
Dr. rer. pol. Jochen Pimpertz, Studium der Betriebswirtschaftslehre sowie der Wirtschafts- und Sozialpädagogik und Promotion in Volkswirtschaftlehre an der Universität zu Köln; seit 2001 im Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Senior Economist im Arbeitsbereich „Sozialpolitik“ seit 2011 zudem Leiter des Kompetenzfeldes „Öffentliche Haushalte und Soziale Sicherung“.