Das Kaufrecht der kontinentalen Rechtsordnungen beruht auf dem Recht des römischen Vertrages emptio venditio. Auch das englische Recht ist von römischen Vorstellungen nicht unberührt geblieben. Was einen Kaufvertrag – im Gegensatz zum Tausch – ausmacht, wurde von den römischen Juristen ermittelt. Die antiken römischen Vorschriften zum Käuferschutz gegen Sachmängel wurden ebenso wie der Satz vom sofortigen Übergang der Gefahr Grundlagen der Rechtsentwicklung seit dem Mittelalter. Überall in Europa ist modernes Kaufrecht das Ergebnis einer produktiven Auseinandersetzung um die Sachgerechtigkeit der römischen Regelungen. Die Autoren dieses Bandes untersuchen einzelne Fragen des Kaufrechts in der römischen Antike und in Rechtsordnungen der Neuzeit.
Inhaltsverzeichnis
Zum Problem des römischen Gattungskaufs.- Abgrenzung zwischen Kauf und Tausch in der Dichtung des Homer.- Garanzia per i vizi della cosa e responsabilità contrattuale.- Der zweifache Verkauf derselben Sache — Betrachtungen zu einem Rechtsproblem in seiner europäischen Überlieferung.- Anmerkungen zur Entwicklung des ungarischen Privatrechts im 19. Jahrhundert.- Cavere und Haftung für Sachmängel. Zehn Argumente gegen Berthold Kupisch.- Hoffnungskauf und Eviktionshaftung.- Die Vorboten der europäischen Integration.- Periculum emptoris und das schweizerische Recht: Ein Fall des Rückgriffs auf römisches Recht durch das Schweizerische Bundesgericht.- Der Kauf im Schema der Obligationen und die Verpflichtung zu präziser Erfüllung bei Jason de Mayno.- Traditio und Kaufpreiszahlung in Ius Commune und Common Law.