Zur kindlichen Entwicklung Wie wird die Entwicklung von Kindern von ihrer Geburt bis zum Schulbeginn medizinisch beobachtet und diagnostiziert? Erforscht wird, wie sich bei diesen medizinischen Untersuchungen die praktische Umsetzung gestaltet, kulturelle Normen entwickelt werden und wie die Zuständigkeit für die kindliche Entwicklung aufgeteilt wird. Gegenstand der acht Einzelstudien dieses Bandes sind zwei differente Formen der staatlich institutionalisierten Entwicklungsbeobachtung (in Deutschland), die sich an alle Kinder richten: die Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9), die bei Kindern von der Geburt bis zum Alter von fünf Jahren von niedergelassenen Kinderärzten durchgeführt werden, und die amtsärztlichen Schuleingangsuntersuchungen, die vor Schuleintritt der Kinder erfolgen. Ziel der Studien ist es zu erforschen, wie sich in beiden Varianten entwicklungsdiagnostischer Verfahren die Logik ihrer praktischen Durchführung darstellt; wie dabei kulturelle Normen kindlicher Entwicklung prozessiert werden; welches Wissen und welche Wissensordnungen dafür in Anspruch genommen werden und wie Zuständigkeiten für die kindliche Entwicklung zwischen den beteiligten medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Professionen sowie den Eltern aufgeteilt werden.
Über den Autor
Prof. Dr. Helga Kelle, Goethe-Universität Frankfurt, Fachbereich Erziehungswissenschaften, Institut für Pädagogik der Elementarund Primarstufe; Professorin für Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt schulische und außerschulische Bildungsprozesse bei Kindern.