Bisweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche stationären Massnahmen nach Art. 59 St GB vor allem deshalb angeordnet werden, weil sie einerseits verhindern, dass Straftäter sich nach einer bestimmten Zeit wieder auf freiem Fuss bewegen; gleichzeitig stellen sie aber auch keine Verwahrung ohne Hoffnung auf Entlassung dar. Dies wirkt in vielen Konstellationen fragwürdig. Eine Diskussion der Möglichkeiten und den Grenzen sinnvoller Therapie im strafrechtlichen Kontext aus juristischer und insbesondere auch psychiatrischer Sicht ist dringend nötig. Damit soll ein Beitrag zur Vermessung dieses praktisch äusserst relevanten Themas geleistet werden. Es ist ein neueres Phänomen, dass im Vollzug auch ungeachtet einer gerichtlichen Anordnung einer gesetzlichen Massnahme auf freiwilliger Basis Therapien durchgeführt werden. Dies wurde bisher kaum thematisiert, wirft aber juristische und therapeutische Fragen auf. Überdies wird in Lehre und Rechtsprechung kaum näher auf ambulante Massnahmen eingegangen. Auch in Gutachten findet dieses Thema sehr oft nicht die gebührende Beachtung. Realistische Möglichkeiten im Vollzug sind ebenso wie die grundsätzliche Frage der Abgrenzung von (vollzugsbegleitenden) ambulanten Behandlungen und stationären Massnahmen weitgehend ungeklärt. Es lohnt sich, die Frage aufzuwerfen, wann Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen indiziert sind. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass diese an Bedeutung verlieren. Es fragt sich, was die Gründe für die rückläufige Entwicklung dieser Massnahme sind.
Lukas Bürge & Tamás Czuczor
Angeordnete Therapie als Allheilmittel? [PDF ebook]
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Sprache Deutsch ● Format PDF ● Seiten 170 ● ISBN 9783727246517 ● Dateigröße 6.6 MB ● Herausgeber Marianne Heer & Stephan Bernard ● Verlag Stämpfli Verlag ● Ort Bern ● Land CH ● Erscheinungsjahr 2022 ● Ausgabe 1 ● herunterladbar 24 Monate ● Währung EUR ● ID 8526955 ● Kopierschutz Soziales DRM