Nie mehr Missverständnisse zwischen Juristen und Architekten
Die Mischung aus baurechtlichen und bautechnischen Begriffen in den Rechtsvorschriften führt in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten bei den Rechtsanwendern. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorbildung reden Fachleute aus den Bereichen Bautechnik – Ingenieure, Bauunternehmer, Architekten etc. – und Baurecht – Rechtsanwälte, Richter etc. – häufig aneinander vorbei. Dabei sind sie im Rahmen eines Bauprojektes oder eines Rechtsstreits auf ein einheitliches Basiswissen angewiesen.
Die Lösung liefert das neue ‚Glossar zum öffentlichen Baurecht‘:
schneller Zugriff auf die alphabetische Sammlung der maßgeblichen Begriffe aus dem öffentlichen Baurecht – jeweils kurz erläutert unter Bezug auf die entsprechenden Vorschriften
umfassender Querschnitt anhand von ca. 600 Stichwörtern aus den Bereichen des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrechts – verständlich definiert und erklärt
mit kurzer Einleitung – zur Übersicht und Abgrenzung zum privaten Baurecht