Projektarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura – Öffentliches Recht / Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll helfen, effektive Entscheidungen zu treffen, damit Unfallrisiken im Verkehr mit Bussen minimiert werden können.
Die Vorschrift des § 20 St VO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse) soll Unfallrisiken im Verkehr mit Bussen entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, können verschiedene Maßnahmen in den Verkehrsbehörden getroffen werden. Deren Erfolgschancen hängen von einer Kenntnis der sachlichen Zusammenhänge ab.
Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 20 St VO sowie nahezu sämtlicher darin enthaltenen Einzelregelungen ist es, die Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen vor Gefahren, die ihnen von dem Fahrzeugverkehr drohen, effektiv zu schützen. Damit wird durch die Vorschrift des § 20 von staatlicher Seite versucht, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) konkret in der Weise umzusetzen, für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der in Deutschland lebenden Menschen durch verkehrsrechtliche Handlungsanweisungen insbesondere für die Fälle der Begegnungen zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Fahrverkehr, persönlichkeitsschützend zu wirken.
About the author
1978 Abitur am Gymnasium Lehrte in der Region Hannover
1978 bis 1981 Abgeschlossene Berufsausbildung zum Polizeibeamten in Niedersachen
1981 bis 1990 Studium der Theologie und Rechtswissenschaften in Göttingen und Hannover
1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter Leibniz-Universität Hannover, Lehrstuhl für Verfassungsgeschichte bei Univ.-Prof. Dr. Jörg-Detlef Kühne
1991 bis 1994 Referendariat am OLG Celle
1991 bis heute mehr als 900 Publikationen
1995 bis 1997 Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule der Sächsischen Polizei
1997 bis 1999 Dozent für Recht im Sozialwesen an der Hochschule Zittau/Görlitz
1999 Promotion zum Dr. jur. an der Leibniz-Universität Hannover (Note: summa cum laude)
1999 Berufung zum Professor für Recht an der Hochschule Zittau/Görlitz
2000 bis heute Prof. für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule der Sächsischen Polizei
2001 Gründung des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten
2013 Berufung Wissenschaftlicher Beirat der Deutschen Verkehrswacht
2014 Berufung Fachkommission Verkehr der Deutschen Polizeigewerkschaft
2015 Berufung zum Vorsitzenden des juristischen Beirats des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
2015 Auszeichnung mit dem Goldenen Dieselring des Verbandes der Deutschen Motorjournalisten
2018 Berufung Wissenschaftlicher Beirat der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland
Forschungsprojekte (Auszug)
2007 – 2009 Leitung des Forschungsprojektes der Bundesanstalt für Straßenwesen FE 82.333/2007 „Juristische Fragen der Bereitstellung von Daten für sicherheitsrelevante, kartenbasierte Fahrerassistenzsysteme durch die öffentliche Hand“
2011 – 2014 Leitung des Forschungsprojektes der Bundesanstalt für Straßenwesen FE 82.0499/2011 „Ausdehnung der Kostentragungspflicht des § 25a St VG auf den fließenden Verkehr“
2018 Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit von Überholvorgängen zwischen Kraftfahrern und Radfahrern für die Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV)
2019 Rechtsgutachten zur verkehrsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrorollern für die Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV)
Internationale Vortragtätigkeit
2007 Wien/Österreich – ZVR-Verkehrsrechtstag “Reformtendenzen im deutschen Verkehrsrecht – erreichte und erhoffte Ziele“
2016 Hefei/China – Internationales Forum für intelligenten Verkehr, Vortrag „The contribution of traffic law for traffic safety“
2017 Abu Dhabi – Conference on „Road Safety Education”, Vortrag „Technical assistance in Criminal Justice System for protecting Road Safety”