Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
Band 4 kommentiert aus dem Allgemeinen Teil des St GB den 1. bis 3. Titel des 3. Abschnitts (Rechtsfolgen der Tat). Der 1. Titel behandelt die Strafen: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafen und Nebenfolgen. Der 2. Titel regelt die Strafbemessung und neben deren Grundlagen u.a. den Täter-Opfer-Ausgleich sowie Milderungsgründe. Der 3. Titel behandelt die Strafzumessung bei mehreren Gesetzesverletzungen.
Sobre el autor
Andreas Grube, Karlsruhe;
Peter König, Munich;
Ursula Schneider, BGH a.D., Leipzig;
Daniel Scholze, Stuttgart;
Raik Werner, Leipzig.