Diese Studie nimmt vier Regionen Schwedens in den Blick und zeigt die Besonderheiten des schwedischen historischen Rechts: Das Landschaftsrecht Upplands vom 2. Januar 1296 erneuerte das dortige Recht durch kanonisches Recht und stellte das oberschwedische Kirchenrecht von Södermanland, Närke, Västmanland und Hälsingeland an die Spitze der Zeit.
Die Rechtslage der Frauen wird anhand römischen und kanonischen Rechts dargestellt. Nach kirchlicher Ansicht waren Frauen (weil biblisch später als der Mann geschaffen) nur mit minderen Rechten ausgestattet, so dass sie nicht am Thing beteiligt waren und nur als beschränkt geschäftsfähig galten.
Nach der dänischen Eroberung Gotlands von 1346 galt zwar zunächst sein altes Recht weiter, doch engten im 15. und 16. Jahrhundert zwei dänische Gesetze seine bisherige Handlungsfreiheit ein, weil die dänischen Könige von Volkskönigen zu absolutistischen Herrschern geworden waren. Erst der Frieden von Brömsebro vom 13./23. August 1645 beendete den Krieg zwischen Schweden und Dänemark und verlieh Gotland wieder schwedisches Recht.
Im 17. Jahrhundert verwandelten Gustav Adolf und Axel Oxenstierna Schweden zum modernen Staat, banden den Adel in die staatliche Verwaltung ein und erhoben den Reichsrat zur Übergangsregierung bei fehlender königlicher Erbfolge, um den Staat zu stabilisieren.
Sobre el autor
Dieter Strauch ist Prof. em. für Bürgerliches Recht, Deutsche und Nordische Rechtsgeschichte der Universität zu Köln.