Mit unserm Ratgeber haben Sie Ihre Gewinnermittlung im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sicher im Griff!
Schritt für Schritt und Zeile für Zeile führen wir Sie durch das aktuelle Formular zur Anlage EÜR. Wir weisen Sie darauf hin, wenn sich im Vordruck etwas geändert hat, geben Tipps und versorgen Sie auch mit den aktuellen Urteilen. Denn auch wenn Sie Ihre Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen – die schrittweise Abarbeitung der einzelnen Formularfelder ermöglicht Ihnen eine bessere Orientierung. So wissen Sie, worauf Sie achten müssen.
Mit dem Musterfall setzen wir das Ganze dann gleich in die Praxis um. Denn Ihre eigene Gewinnermittlung wird Ihnen noch leichter von der Hand gehen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Und im Musterfall nehmen wir besondere Herausforderungen bei der Gewinnermittlung praxisnah unter die Lupe.
Bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2023 muss sich die Journalistin Pia Frey mit beispielsweise diesen Geschäftsvorfällen auseinandersetzen:
– Frau Frey hat sowohl Einnahmen aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit als auch Betriebseinnahmen, die gewerblich einzuordnen sind.
– Ihr Umsatz hat 2022 die Kleinunternehmergrenze überschritten und Frau Frey ist ab dem Jahr 2023 daher keine Kleinunternehmerin mehr.
– Der Leasingvertrag ihres Elektro-Pkw lief in 2023 aus und sie schaffte sich anschließend einen Gebraucht-Pkw an.
– Frau Frey arbeitet im Home-Office, hat dort aber nicht ihren Tätigkeitsmittelpunkt.
– Außerdem möchte sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und schafft sich daher für ihren Betrieb ein Balkonkraftwerk an.Holen Sie sich mit unserem Ratgeber zur Gewinnermittlung Anregungen bei der Erstellung Ihrer eigenen EÜR 2023 und finden Sie so die steueroptimale Lösung.
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