Die Handlungsformen gehörten bislang zu den systematisch unaufgearbeiteten Teilen des Unions- und Gemeinschaftsrechts. Jürgen Bast legt eine Grundlagenstudie vor, die die Handlungsformen der EU dogmatisch erschließt und sie zu weiteren Zentralkategorien des europäischen Verfassungsrechts – Organe, Kompetenzen, Rechtsschutz – in Beziehung setzt. Der Schlüssel zum Verständnis der verschiedenen Handlungsformen ist ihr je spezifischer Wirkungsmodus: ein charakteristisches Bündel von rechtlichen Wirkungen, die ein Rechtsakt aufgrund seiner formalen Identität entfalten kann. Als Fallstudie entwickelt die Arbeit detailliert das Rechtsregime des Beschlusses. Mit dieser Handlungsform, die in der Rechtsetzungspraxis entwickelt wurde, können die Organe der Union verbindliche Festlegungen treffen, ohne den Mitgliedstaaten oder den Bürgern rechtliche Verpflichtungen aufzuerlegen.
Tabla de materias
Normative Prämissen einer Handlungsformenlehre für die Europäische Union.- Handlungsform als Kategorie des Unionsrechts — eine Annäherung.- Handlungsformen und Kompetenzen — Anforderungen an die Formenwahl.- Die Handlungsformen des Unionsrechts als entwicklungsoffenes System.- Handlungsformen und Rechtskontrolle — zur Qualifikationsbefugnis der Judikative.- Zusammenfassung des Ersten Teils.- Der Beschluss als Handlungsform.- Bestandsaufnahme und These.- Die äußere Form: identifizierende Merkmale eines Beschlusses.- Der Wirkungsmodus: Rechtswirkungen von Beschliissen.- Das Gültigkeitsregime: Anforderungen an Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Beschlüssen.- Das Kontrollregime: Rechtmäßigkeitskontrolle und Individualrechtsschutz gegenüber Beschlüssen.- Das Leistungsprofil des Beschlusses — eine zusammenfassende Würdigung.- Ausblick: Zur Reform der Handlungsformen.- A. Einführung eines Europäischen Gesetzgebungsakts.- Einschränkung des Formenwahlermessens.- Zur Zukunft des Beschlusses unter dem Verfassungsvertrag.- Zusammenfassung in Thesen.- Zusammenfassung in Thesen.- Summary.- Summary.