Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen ‘unvollkommenen Rechtsschutz’ vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher – insbesondere von der Mitarbeiterschaft – als Rechtsschutz ‘zweiter Klasse’ empfunden.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.
Sobre el autor
Lisa Maria Völkerding (geb. Förster) wurde 1991 in Bremen geboren. Nach dem Abitur im Jahr 2010 studierte sie bis zum Oktober 2015 Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Das Referendariat absolvierte sie von März 2016 bis April 2018 im OLG-Bezirk Düsseldorf mit Wahlstation am Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Von Mai 2018 bis August 2019 war sie als Juristische Mitarbeiterin in der Arbeitsrechtsabteilung einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Ihr Promotionsvorhaben wurde von Mai 2019 bis September 2020 durch ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert. Seit Oktober 2020 ist sie als Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle in Düsseldorf auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.