Das Buch ist ein Novum. Erstmals werden die Grundlagen der Wahrnehmungstätigkeit der Gesellschaft für musikalisches Aufführungs- und mechanisches Vervielfältigungsrecht – GEMA umfassend dargestellt, fachkundig erläutert und wissenschaftlich durchdrungen. Dabei geht es neben den historischen und rechtlichen Grundlagen vor allem um die Darstellung und Erläuterung der ‘Binnenregeln’ der GEMA: der Satzung, des Berechtigungsvertrags und des Verteilungsplans. Zudem wird eine Übersicht über die Praxis der Lizenzierung gegeben. Eine solche Darstellung ist seit langem ein Desiderat der Praxis und Wissenschaft. Berechtigten und Nutzern, Aufsichtsbehörden und Gerichten, aber auch Wissenschaftlern soll es zuverlässig Auskunft über die Wahrnehmungstätigkeit geben und so zur Transparenz beitragen.
Tabla de materias
1. Teil: Grundlagen · 2. Teil: Die Organisation der GEMA · 3. Teil: Das Rechtsverhältnis zu den Berechtigten · 4. Teil: Das Rechtsverhältnis zu den Nutzern · 5. Teil: Die Rechtsbeziehungen zwischen Verwertungsgesellschaften · 6. Teil: Die Aufsicht über die GEMA
Sobre el autor
Professor Dr. Reinhold Kreile ist Vorstandsvorsitzender und Generaldirektor der GEMA. Er ist Rechtsanwalt und war lange Jahre Mitglied des Bundestages. Professor Kreile ist als Autor und Herausgeber zahlreicher Publikationen aus dem Bereich des Urheber- und Wahrnehmungsrechts bekannt.
Professor Dr. Jürgen Becker ist Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Chefsyndikus der GEMA sowie Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. Er ist als Autor und Herausgeber zahlreicher Publikationen aus dem Bereich des Urheber- und Wahrnehmungsrechts bekannt. Professor Becker ist zudem Schriftleiter der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht.
Prof. Dr. Karl Riesenhuber ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie Immaterialgüterrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder). Er hat in einer Vielzahl von Beiträgen zum deutschen und Europäischen Wahrnehmungsrecht Stellung genommen; mit der Praxis des Wahrnehmungsrechts ist er aus einer langjährigen Anwalts- und Beratungstätigkeit vertraut.
Die Autoren sind ausgewiesene Wissenschaftler und Praktiker auf dem Gebiet des Wahrnehmungsrechts.