Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland bestehen Kooperationsdefizite in der medizinischen Versorgung. Die starke Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in beiden Ländern gefährdet eine prozessorientierte Behandlung des Patienten. Die Vernetzung einzelner Leistungserbringer kann dieses Versorgungsproblem verbessern. Sowohl der deutsche als auch der französische Gesetzgeber schufen neue rechtliche Möglichkeiten zur Förderung solcher integrierter, kooperativer Versorgungsformen. Die vorliegende Untersuchung vergleicht diese Reformmaßnahmen einschließlich ihrer Umsetzung. Dabei werden Entwicklungslinien und gemeinsame Mechanismen dargestellt.
Sobre el autor
Susanne Armbruster, Studium der Rechtswissenschaft in Würzung, Salamanca und München, Studium der Gesundheitswissenschaften in Brüssel und Berlin, Promotion in Gesundheitswissenschaften/Public Health im Rahmen des DFG-Graduiertenkollegs „bedarfsgerechte und kostengünstige Gesundheitsversorgung“ in Berlin, Consultant Contract Development im Krankenversicherungsbereich der Münchener Rück, seit Mitte 2004 Referentin bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.