Hermann Staub (1856-1904), einer der bekanntesten Rechtsanwälte und Notare seiner Zeit, beeinflusst noch heute Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Die von ihm 1902 »entdeckten« positiven Vertragsverletzungen fanden ein Jahrhundert später mit der Schuldrechtsreform endgültig ihren Weg in das BGB. Staubs Methode – systematische Analyse statt bloßer Kompilation – gab das Vorbild für die modernen Kommentierungen. Die von Staub begründeten Kommentare zum HGB und zum Gmb H-Gesetz erreichen weiterhin hohe Auflagen. Als Mitbegründer der »Deutschen Juristen-Zeitung« betreute er die Rubrik »Juristische Rundschau«, lange bevor die gleichnamige Zeitschrift etabliert wurde.
Staubs 150. Geburtstag war Anlass für eine Festveranstaltung in Berlin. An der Universität, an der Staub aufgrund antisemitischer Diskriminierung nicht lehren durfte, wurden sein Leben, sein Werk und seine Bedeutung für die heutige Rechtswissenschaft und Praxis gewürdigt.
Tabla de materias
Vorwort der Herausgeber
Grußwort der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries
Grußwort von Hans-Hermann Neustadt, Enkel von Hermann Staub
I. Anwalt im Kaiserreich
Tillmann Krach: Der Anwalt Hermann Staub – ein Schlaglicht
Thomas Henne: Diskriminierungen gegen ‘jüdische Juristen’ und jüdische Abwehrreaktionen im Kaiserreich – von Samuel zu Hermann Staub
II. Die ‘positiven Vertragsverletzungen’ und ihre Folgen
Hans-Georg Hermann: Mehr Lotse als Entdecker. Ein zivilistischer Rückblick auf Hermann Staub nach 100 Jahren
Dieter Medicus: Die Rolle der Leistungsstörungen bei der Schuldrechtsreform
III. Kommentator des Handels- und Gesellschaftsrechts
Jan Thiessen: ‘Ein ungeahnter Erfolg’ – zur (Rezeptions-)Geschichte von Staubs Kommentaren
Karsten Schmidt: Staub in ‘Staub’s Kommentar’ – Exemplarisches zum Handelsrechtsbild eines Klassikers
IV. Anhang
Thomas Henne: Zur Publikationsgeschichte von Hermann Staub, Die positiven Vertragsverletzungen und ihre Rechtsfolgen, erstmals in: Festschrift für den XXVI. Deutschen Juristentag, Berlin 1902
Hermann Staub, Die positiven Vertragsverletzungen und ihre Rechtsfolgen, in: Festschrift für den XXVI. Deutschen Juristentag [in Berlin], Berlin 1902, S. 29-56
Hermann Staub, Kommentierung zu Art. 4 ADHGB, in: Kommentar zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht), 1. Aufl., Berlin: Heine, 1893
Arthur Schindler, Männer der Wissenschaft. Hermann Staub , in: Der Orden Bne Briss. Mitteilungen der Großloge für Deutschland VIII. U.O.B.B. 1932, S. 98-99, Festnummer zum Ordenstag 1932
Photo von Hermann Staub am Schreibtisch
Photo des Grabsteins von Hermann Staub
Abgangszeugnis von Hermann Staub von der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin vom 3. Mai 1877
Sobre el autor
Thomas Henne, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M.; Rainer Schröder, Humboldt-Universität zu Berlin; Jan Thiessen , Humboldt-Universität zu Berlin.