Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat Ausstrahlungswirkung auf alle drei Staatsgewalten. Während sich das Interesse der Öffentlichkeit wie der Medien im Wesentlichen auf spektakuläre Einzelurteile fokussiert, bemüht sich die Rechtswissenschaft, die Rechtsprechung des BVerf G in ihrer gesamten Breite zu erfassen, zu analysieren und zu strukturieren. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Innen nehmen als Erste Tendenzen und Rechtsprechungslinien wahr und begleiten sie mit ihrer Arbeit.
Aus dieser Nahsicht heraus wird in dem vorliegenden Band der Versuch unternommen, zentrale, charakteristische und bedeutsame Themen und Fragestellungen aufzugreifen und auf wissenschaftlichem Niveau zu erörtern.
Die Beiträge gehen dabei über bloße Entscheidungsbesprechungen ebenso hinaus wie über Rechtsprechungsübersichten. Im Aufzeigen sowohl von Hintergründen als auch von Tendenzen der Verfassungsrechtsprechung und ihrer aktuellen und praktischen Bezüge zur Tätigkeit der anderen Staatsgewalten gerade durch Mitarbeiter des Gerichts liegt der besondere Wert dieses Sammelbandes.
Table des matières
I. Verfassungsprozessrecht
Stefan Brink: Tatsachengrundlagen verfassungsgerichtlicher Judikate; Ulf Buermeyer: Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in Strafsachen; Kim Matthias Jost: Verfassungsprozessuale Probleme der Anhörungsrüge; Oliver Klein: Der Streitgegenstand der Verfassungsbeschwerde.
II. Einzelne grundrechtliche und grundrechtsgleiche Gewährleistungen
Matthias Bäcker: Die Vertraulichkeit der Internetkommunikation; Michael Hoppe/Kai-Christian Samel: Art. 6 GG und Aufenthalt in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – zur Funktion der wertentscheidenden Grundsatznorm im Aufenthaltsrecht; Mathias Hong: Die Versammlungsfreiheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Arndt Rölike/Martin Tonner: Der Schutz des Minderheitsaktionärs durch Art. 14 GG; Jörg Schumacher: Der Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 und Abs. 5 GG – Individualleistungs- und Organisationsprinzip; Antje von Ungern-Sternberg: Religionsfreiheit – ein ausuferndes Grundrecht? Michael Wild: Die strafprozessuale Durchsuchung von Wohnungen und Art. 13 GG – Auferstehung eines unauffälligen Grundrechts in der Senats- und Kammerrechtsprechung der letzten Jahre.
III. Steuer- und Finanzrecht
Roberto Bartone: Gedanken zu den Grundsätzen der Normenklarheit und der Normenbestimmtheit als Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips; Marc Desens: Vertrauen in das Steuergesetz; Thorsten Kroll: Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz – Ein Belastungstest für das Grundgesetz; Karim Maciejewski: Verfassungskonkretisierung durch Maßstäbegesetzgebung; Franceska Werth: Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum strukturellen Vollzugsdefizit im Lichte der jüngeren Kammerrechtsprechung.
IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Rechtsschutzes
Matthias Hettich: Effektiver Rechtsschutz im Bau-, Enteignungs- und Fachplanungsrecht; Hartmut Rensen: Das Bundesverfassungsgericht und § 522 Abs. 2 ZPO; Hendrik Schultzky: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
V. Internationale Bezüge
Harald Paetzold: Grundrechtliche Maßstäbe für die Wortberichterstattung der Presse – Kontrollstrategien von Bundesverfassungsgericht und EGMR im Vergleich; Alexander Proelss: Der Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung im Lichte der Rechtsprechung des BVerf G; Heiko Sauer: Das Verfassungsrecht der kollektiven Sicherheit. Materielle Grenzen und Organkompetenzverteilung beim Wandel von Bündnisverträgen und beim Auslandseinsatz der Bundeswehr.
A propos de l’auteur
Matthias Bäcker, Universität Mannheim; Roberto Bartone, Finanzgericht des Saarlandes; Stefan Brink, Europauniversität Viadrina Frankfurt/Oder; Ulf Buermeyer, Landgericht Berlin; Marc Desens, Westfälische Wilhelms-Universität Münster; Matthias Hettich, Staatsanwaltschaft Mannheim; Michael Hoppe, Verwaltungsgericht Sigmaringen; Mathias Hong, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Kim Matthias Jost, Landgericht Potsdam; Oliver Klein, Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br.; Thorsten Kroll, Freie Hansestadt Bremen; Karim Maciejewski, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe; Alexander Proelss, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Harald Paetzold, Landgericht Kassel; Hartmut Rensen, Landgericht Aachen; Arndt Rölike, Amtsgericht Karlsruhe; Kai-Christian Samel, Verwaltungsgericht Berlin; Heiko Sauer, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe; Hendrik Schultzky, Landgericht Fürth; Jörg Schumacher, Verwaltungsgericht Koblenz; Martin Tonner, Landgericht Hamburg; Antje von Ungern-Sternberg, Westfälische Wilhelms-Universität Münster; Franceska Werth, Finanzgericht Baden-Baden; Michael Wild, Berlin.