Ziel der Kindschaftsrechtsreform war es, sowohl die Autonomie von Eltern als auch die Rechte der Kinder zu stärken. Inwieweit werden die Anforderungen, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, in der Praxis der Jugendhilfe umgesetzt? Das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung ist heute der Regelfall, Eltern nehmen vermehrt professionelle Beratungen und die freiwillige Beistandschaft (bei Alleinerziehenden) in Anspruch. Mittelbar werden dadurch die Rechte der Kinder gestärkt. Probleme zeigen sich bei der Umsetzung von Umgangsrechten, dies u. a. dann, wenn Wünsche von Kindern mit denen von Eltern kollidieren. Die Autoren geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung in der Praxis und geben Empfehlungen für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung.
A propos de l’auteur
Prof. Dr. jur. Johannes Münder, TU Berlin
Dr. phil. Barbara Mutke, Dt. Verein f. öffentl./private Fürsorge, Berlin
Prof. Dr. paed. habil. phil. Bernd Seidenstücker, Hochsch. Darmstadt
Ass. jur. Britta Tammen, Hochschule Neubrandenburg
Dr. phil. Gabriele Bindel-Kögel, TU Berlin, Schriftleitung der Zschr. "unsere jugend"