Das Infektionsschutz-Gesetz 2011 verschärft die Verpflichtung für Krankenhäuser, Hygienemaßnahmen vorzuhalten. Aber auch für Pflegeeinrichtungen sind Hygienemängel ein sensibler Bereich, der zu negativen Schlagzeilen und juristischen Streitigkeiten führen kann. Ein Rechts- und ein Hygieneexperte erläutern an Fallbeispielen und Gerichtsurteilen, auf welche Fallstricke Sie achten sollten und wie sie diesen vorbeugen können. Dabei liegt der Fokus auf den alltäglichen Handlungen in der Betreuung von Patienten und Bewohnern, die die Hygiene in einem Haus wirksam verbessern können. Zahlreiche Praxistipps erleichtern das Einhalten von Hygienemaßnahmen und der Infektionsprophylaxe im Pflege- und Krankenhausalltag. Ergänzend werden die notwendigen Hygienerichtlinien und Gesetze kommentiert. Die A bis Z-Struktur macht es zu einem praktischen Nachschlagewerk nicht nur für Hygienebeauftragte und Qualitätsmanager in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Ärzte und andere Professionen in Gesundheitseinrichtungen, die sicher in der Betreuung handeln möchten.
Table des matières
Altenheim.- Arbeitnehmerhaftung.- Arbeitsschutz.- Beweislast.- Biostoffverordnung (TRBA).- Blasenkatheter.- Dokumentation.- Entlassungsmanagement.- Erreger.- Fahrlässigkeit.- Flächen- und Gegenstände.- Haftung.- Händedesinfektion (Fingernägel).- Hautdesinfektion.- Hygienemanagement.- Hygienepläne.- Hygienefehler (Fälle und Urteile).- Infektionsschutzgesetz.- Injektion/Infusion.- Wäsche.- Kontrollen.- Krankenhaus.- Lebensmittel.- Medizinproduktegesetz.- Nadelstichverletzungen.- Piercing und Schmuck.- Qualitätssicherung.- Remonstration.- Risikomanagement.- Robert-Koch-Institut.- Schutzimpfung.- Schweigepflicht.- Sorgfaltspflicht.- Standards.- Trinkwasser.- Verantwortung.- Wundversorgung.- Anhang.
A propos de l’auteur
Rolf Höfert, Experte für Pflegerecht, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV), Fachbuchautor und Dozent
Dr. Markus Schimmelpfennig, Medizinalrat am Gesundheitsamt Kassel; führt Hygieneprüfungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch