In Debatten über Entwicklungspolitik dominieren gegenüber den ethischen und rechtlichen meist die ökonomischen Fragen. Auch die Evaluierung von Entwicklungsprojekten folgt in der Regel ökonomischen Kennzahlen und der Auffassung von Entwicklung als wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Fortschritt. Dagegen wird häufig auf das Dilemma zwischen von außen vorgegebenen Wohlfahrtsideen und interner Selbstbestimmung der Nehmerländer hingewiesen. Angesichts der Kollision ihrer Leitbilder fragen die Autoren, wie Entwicklungshilfe gerechtfertigt werden kann. Sie entwickeln einen normativen Rahmen jenseits bloß ökonomischer Parameter, der auf einer Haltung der Nichtbeherrschung gründet.
Table des matières
Inhalt
Vorwort 7
Einführung: Normative Bedingungen der Entwicklungszusammenarbeit 9
Stefan Kadelbach
‘Becoming a teacher is like dating your own grandmother’ – Ausbildung und Weiterbildung von Lehrern an einer nigerianischen State-University 27
Björn Loewe
Sportereignisse als ‘Entwicklungsmotor’: Die Fußball-WM 2010 in Südafrika 52
Matthias Gruber
Rahmenbedingungen der Vergangenheitsbewältigung mit Auswirkungen für die EZ – Fallbeispiele: Ruanda, Kambodscha und Guatemala 85
Kira Auer
Nachhaltiges Wohlbefinden – Koordinaten entwicklungstheoretischer Grundlagenforschung 119
Daniel Dückers
Gerechtigkeitsbasierte Entwicklung – Ein diskurstheoretischer Ansatz 152
Julian Culp
Reflexive Solidaritäten – Normative Bedingungen einer Politik nach-der-Entwicklung 179
Franziska Dübgen
Externe Demokratieförderung und kollektive Selbstbestimmung: Zu normativen Grundlagen und Grenzen einer umstrittenen Praxis 214
Dorothea Gädeke
Eine Rule of Law für alle: Von der Förderung rechtsstaatlicher Strukturen durch die Entwicklungszusammenarbeit zur völkerrechtlichen Verfassungsnorm 253
Jacqueline Neumann
What’s rights got to do with it – oder: Welche normativen Grundlagen ergeben sich aus menschenrechtlicher Perspektive für Entwicklungspolitik? 281
Léonie Jana Wagner
Autorinnen und Autoren 325
A propos de l’auteur
Stefan Kadelbach ist Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Frankfurt am Main.