Polizeilicher Zwang bringt das Recht zur Wirkung. Die Zwangsanwendung sorgt dafür, dass das Recht gegenüber demjenigen durchgesetzt wird, der es nicht beachtet. Die Prüfung polizeilicher Zwangsmaßnahmen muss von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen sicher beherrscht werden. Hierfür bedarf es neben rechtlichen Kenntnissen vor allem Sicherheit in der Prüfung der Maßnahmen.
Der Autor fasst zunächst die unverzichtbaren dogmatischen Grundlagen des polizeilichen Zwangs zusammen. Dann stellt er ausgehend von einer Klausurbearbeitung in der Polizeiausbildung die rechtlichen Fragen der Zwangsanwendung im gestreckten Verfahren, des Sofortvollzugs zur Gefahrenabwehr und der zwangsweisen Durchsetzung von Strafverfolgungsmaßnahmen dar. Abschließend behandelt er den polizeilichen Schusswaffengebrauch.
(Hinweis: Erstveröffentlichung als Aufsatzserie in der Fachzeitschrift Polizei – Studium – Praxis.)
विषयसूची
Teil 1 Polizeiliche Zwangsmaßnahmen – Grundlagen
A. Grundlagen
I. Allgemeines
II. Die Zwangsmittel
III. Gestrecktes Verfahren und Sofortvollzug
IV. Grundrechtseingriffe durch Zwangsmaßnahmen
Teil 2 Gestrecktes Verfahren
B. Zwang im gestreckten Verfahren
I. Ermächtigungsgrundlage
II. Formelle Rechtmäßigkeit
III. Materielle Rechtmäßigkeit
Teil 3 Sofortvollzug zur Gefahrenabwehr und zwangsweise Durchsetzung von St PO-Maßnahmen
C. Zwang im Sofortvollzug
I. Ermächtigungsgrundlage
II. Formelle Rechtmäßigkeit
III. Materielle Rechtmäßigkeit
D. Zwangsweise Durchsetzung von St PO-Maßnahmen
I. Ermächtigungsgrundlage
II. Formelle Rechtmäßigkeit – Zuständigkeit
III. Materielle Rechtmäßigkeit
E. Keine Anwendbarkeit der Notwehr- und Notstandsregelungen des Straf- und Zivilrechts beim unmittelbaren Zwang
Teil 4 Der polizeiliche Schusswaffengebrauch
F. Der polizeiliche Schusswaffengebrauch
I. Vorbemerkung
II. Die Prüfung in der Klausur
Das Prüfungsschema im Überblick
III. Besonderheiten bei der Prüfung des ‘finalen Rettungsschusses’ (bzw. ‘gezielten Todesschusses’)
लेखक के बारे में
Dr. Frank Braun, Regierungsdirektor. Studium der rechts- und Verwaltungswissenschaften an der Hochschule Passau und Speyer. Seit Februar 2010 hauptamtlich Lehrender an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.