Der Begriff und das Verständnis von Entwicklung sind seit Beginn der Entwicklungspolitik in der zweiten Hälfte des 20. Js. umstritten. Dies gilt schon deswegen, weil es sich nicht nur um einen beschreibenden, sondern auch um einen wertenden Begriff handelt. Die Rede von ‘Entwicklung’ legt nahe, dass es ‘unterentwickelte’ Länder gibt, denen es gelingen soll, einen Entwicklungsprozess nachzuholen oder selbstständig zu vollziehen. Damit sind zwangsläufig normative Annahmen darüber verbunden, welche Zustände in einer Gesellschaft überwunden werden und wohin gesellschaftliche Veränderungen führen sollen. Zwar wurde der ursprünglich stark
ökonomisch geprägte Entwicklungsbegriff im Laufe der Zeit um soziale, kulturelle, politische und ökologische Dimensionen erweitert. Doch sind das Primat der Wirtschaft und das Leitbild des Globalen Nordens nach wie vor wirkkräftig.
Welche Rolle spiel(t)en Menschenrechte in der Entwicklungspolitik? Inwieweit haben Menschenrechte ihre historische Verengung auf weiße, wohlhabende, europäische Männer völlig überwunden und blinde Flecken in Bezug auf Gender, Klasse, Rassifizierung und Behinderungen umfänglich aufgedeckt? Welche Bedeutung kommt neben den bürgerlichen und politischen mittlerweile den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten zu und welche den Rechten auf Entwicklung und eine gesunde Umwelt? Und inwieweit spiegelt sich dies auch in der Politik allgemein und in der Entwicklungspolitik im Besonderen wider? Die Beiträge der Zeitschrift greifen ausgewählte Aspekte heraus, die im engeren oder weiteren Sinne den Zusammenhang zwischen ‘Menschenrechten und Entwicklung’ betreffen.
Außerhalb des thematischen Schwerpunktbereichs ist in der Rubrik ‘Aus aller Welt’ ein wahres Fundstück abgedruckt: ein Hintergrundpapier von Kimberlé Williams Crenshaw, das sie für das UN Expert Group Meeting Gender and Racial Discrimination im November 2000 in Zagreb, Kroatien, erstellte. Eigens für die zfmr hat Eva Kalny das Paper ‘ausgegraben’ und, leicht gekürzt, erstmalig ins Deutsche übersetzt. Es ist ein Meilenstein in der Debatte um Intersektionalität, also des Zusammenwirkens verschiedener Achsen der Unterdrückung, hier konkretisiert anhand rassifizierter Frauen.
विषयसूची
Editorial: Zwei Welten, die zusammengehören!
Menschenrechte und Entwicklung
Henning Melber:
Deutsche Kolonialgeschichte als Gegenwart: Land und Entwicklung in Namibia
Hannah Birkenkötter:
Zum Verhältnis der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung und der internationalen Menschenrechte
Jan Tobias Polak, Markus Kaltenborn, Annika Engelbert, Lea Smidt, Lena Taube und Martin Bruder:
Menschenrechte in der Praxis der deutschen Entwicklungspolitik: Empirische Befunde und theoretische Einordnung
Judith Schönsteiner:
The Chilean Economic Constitution and Human Rights
Sandra Cossart and Mathilde Silvestre:
Four Years Later – the Impact and Potential of the French Law on the Duty of Vigilance
Res Schuerch und Serge Biggoer:
Neue menschenrechtliche Pflichten für Schweizer Unternehmen trotz Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative
Christian Schliemann-Radbruch und Laura Duarte Reyes:
Transgenes Saatgut und Glyphosat in Lateinamerika: Wie weit reicht Bayers Verantwortung?
Aus aller Welt
Kimberlé Williams Crenshaw:
Das Konzept der Intersektionalität und seine Bedeutung für die Menschenrechte
Außer der Reihe
Borbála Juhász and Andrea Pető:
‘Kulturkampf’ in Hungary about reproductive rights: actors and agenda
Georg Lohmann:
Eine konfuzianische Verabschiedung der Menschenrechte?
Forum
Anuscheh Farahat:
Soziales Eigentum: Ein Plädoyer für die Rückgewinnung des Gemeinwohls
Michael Krennerich:
Kein neoliberales Projekt. Ein Plädoyer für die Menschenrechte
Profile
Christina Meinecke und Adrian Haßler:
Der Universal Human Rights Index als Wegweiser für die SDGs
Lucia Stehling und Sarah Glaab:
Die Menschenrechtssituation von Menschen mit Behinderung in Zeiten der Corona-Pandemie – zwei Erfahrungsberichte
Buchbesprechungen
लेखक के बारे में
Serge Biggoer ist Forschungsassistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht von Prof. Dr. Christine Kaufmann am Institut für Völkerrecht der Universität Zürich.
Hannah Birkenkötter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht sowie Post-Doctoral Global Emile Noël Fellow an der New York University School of Law.
Martin Bruder leitet die Evaluierungsabteilung III (‘Zivilgesellschaft, Menschenrechte’) des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval).
Susanne Cossart ist Juristin und Exekutivdirektor der in Paris ansässigen Organisation ‘Sherpa’.
Kimberlé Williams Crenshaw ist Rechtsprofessorin an der UCLA School of Law und der Columbia Law School. Sie prägte 1989 den Begriff der Intersektionalität.
Laura Duarte Reyes ist kolumbianische Anwältin und Legal Advisor im European Center for Constitutional and Human Rights/ Bereich Wirtschaft und Menschenrechte.
Annika Engelbert ist Internationale Netzwerkmanagerin an der Ruhr-Universität Bochum. Sie berät das DEval im Rahmen der Evaluierung des BMZ-Menschenrechtskonzepts.
Anuscheh Farahat ist Professorin für Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte an der FAU Erlangen-Nürnberg.
Sarah Glaab ist Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Wellenhofer, Goethe-Universität Frankfurt/M.
Adrian Haßler ist Beigeordneter Sachverständiger im Capacity Building Programme in der Human Rights Council and Treaty Mechanisms Division des OHCHR.
Borbála Juhász ist eine feministische Aktivistin und Expertin für Geschlechterpolitik in der ungarischen Frauenlobby (EWL) in Budapest.
Eva Kalny ist Professorin für Soziologie an der Hochschule Esslingen und Kulturanthropologin (mit Schwerpunkt Guatemala).
Markus Kaltenborn ist Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
Michael Krennerich ist Professor für Politische Wissenschaft am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist leitender Herausgeber der zfmr und Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums e. V. (NMRZ).
Georg Lohmann ist em. Professor für Praktische Philosophie an der Otto-von-Guercke Universität Magdeburg und lebt in Berlin.
Christina Meinecke ist seit 20 Jahren im UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) tätig. Derzeit ist sie Senior Human Rights Adviser to the United Nations Resident and Humanitarian Coordinator in Jordan.
Henning Melber ist Berater, Forscher und außerordentlicher Professor an verschiedenen Institutionen und Universitäten in Europa und Südafrika.
Andrea Pető ist Professorin am Department for Gender Studies der Central European University in Wien und Forschungsmitglied des CEU Democracy Institute in Budapest.
Jan Tobias Polak ist als Senior Evaluator für das DEval tätig.
Christian Schliemann-Radbruch ist Senior Legal Advisor im European Center for Constitutional and Human Rights/ Bereich Wirtschaft und Menschenrechte.
Judith Schönsteiner ist Assoziierte Professorin an der Jurafakultät der Universidad Diego Portales, Chile. Sie forscht zu Menschenrechten und Unternehmen.
Res Schuerch ist Geschäftsführer des Kompetenzzentrums Menschenrechte der Universität Zürich.
Mathilde Silvestre arbeitete als Legal Trainee bei der in Paris ansässigen Organisation ‘Sherpa’.
Lea Smidt ist Fachevaluatorin der Evaluierungsabteilung III (‘Zivilgesellschaft, Menschenrechte’) des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval).
Lucia Stehling ist Studierende der Politikwissenschaft und der Erziehungswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt/M.
Lena Taube arbeitet als Evaluatorin in Evaluierungsabteilung III (‘Zivilgesellschaft, Menschenrechte’) des DEval.