Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges standen die Staaten Deutschland, Österreich und Italien vor der Frage, wie der Weg in die Demokratie aussehen sollte. Ein wichtiger Faktor war dabei das Staatsschutzrecht. Eng verbunden mit der Ausformung und der Umsetzung waren die Referenten der Staatsschutzabteilungen. Hilde Farthofer beschäftigt sich in ihrem Buch daher nicht nur mit den nach 1945 bzw. 1943 geltenden Staatsschutzstrafrechtsnormen und deren Umsetzung in die Praxis, sondern auch mit den Biografien der Referenten. Nicht nur die Personen im Staatsschutz, sondern auch die einzelnen innen- und außenpolitischen Gegebenheiten der Staaten spielten eine Rolle. Die Studie zeigt, dass der gewünschte, vollständige Bruch mit dem alten NS- bzw. faschistischen Strafrecht – auch bedingt durch die Personalkontinuität der Staatsschutzreferenten – nicht vollzogen wurde.
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Hilde Farthofer ist Lehrstuhlvertretung für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sie wurde mit der diesem Buch zugrunde liegenden Arbeit 2019 an der Friedrichs-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg in den Bereichen Deutsches und Internationales Strafrecht- und Strafverfahrensrecht, Strafrechtsvergleichung und Juristische Zeitgeschichte habilitiert.