Dr. jur. Andreas Gronimus war bis 2016 für den Bereich Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte verantwortlich. Er ist als Rechtsanwalt in Bonn niedergelassen und hat insbesondere zum Soldatenbeteiligungsgesetz veröffentlicht.
Nicole Knorz ist als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2001 beim Deutschen BundeswehrVerband tätig.
Christian Wienzeck ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und beim Deutschen BundeswehrVerband tätig, zunächst als Referent für Mitbestimmungsfragen, nun als Abteilungsleiter Verbandspolitik und Recht.
Herausgeber Oberstabsfeldwebel a. D. Andreas Hubert war Vorsitzender des Personalrats bei der USLw, später auch des Bezirkspersonalrats beim Luftwaffenamt, und gehörte dem Hauptpersonalrat sowie dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg an. Im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes ist er für Fragen der Mitbestimmung verantwortlich.
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Andreas Gronimus & Nicole Knorz: Bundespersonalvertretungsrecht
Personalvertretungsrecht für die Praxis Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPers …
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