Die EU-Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (Fu E) bis zum Jahr 2010 auf 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben. Deutschland liegt mit einem Anteil der Fu E-Aufwendungen von 2, 54% des BIP unter der geforderten 3%-Marke.
Zur Erreichung des Lissabon-Ziels führt die EU-Kommission eine steuerliche Breitenförderung von Fu E als wichtige Maßnahme an. In Deutschland existieren im Gegensatz zur Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten sowie zu bedeutsamen Drittstaaten keine speziellen steuerlichen Maßnahmen zur Fu E-Förderung.
Die Arbeitsgruppe ‘Steuerliche Fu E-Förderung’ der Forschungsunion Wirtschaft – Wissenschaft prüft in diesem Bericht, ob, inwieweit und mittels welcher Instrumente auch in Deutschland eine direkte steuerliche Fu E-Förderung in Erwägung gezogen werden kann. Als Ergebnis werden konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer steuerlichen Fu E-Förderung in Deutschland entwickelt.
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Fragestellungen und Aufbau der Untersuchung.- Forschungsförderung in Deutschland – ökonomische Begründung, empirische Evidenz und Befund.- Steuerliche Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung.- Steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im internationalen Vergleich.- Vorschläge zur Ausgestaltung einer steuerlichen Fu E-Förderung in Deutschland.