Standardwerk zur beruflichen Vorsorge
Umfassende Kommentierung durch zahlreiche Experten
Zahlreiche Gesetzesrevisionen im engeren Bereich der beruflichen Vorsorge (z.B. Strukturreform, Reform der Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften) und mit deutlichem Bezug zu dieser (z.B. Revision des Vorsorgeausgleichs) sind seit dem Erscheinen der ersten Auflage des Kommentars (2010) in Kraft getreten. Diese wurden sorgfältig in die Kommentierungen eingearbeitet. Ebenso wurden Rechtsprechung und Literatur nachgetragen, verschiedene Ausführungen vertieft und einzelne Kommentierungen grundlegend neu verfasst. Die nun vorliegende, umfassend überarbeitete zweite Auflage des Kommentars wurde wiederum von ausgewiesenen Fachleuten aus Wissenschaft, Justiz, Advokatur und Verwaltung verfasst.
Das wichtige Sozialwerk der beruflichen Vorsorge stellt die Rechtspraxis häufig vor grosse Herausforderungen. Die umfassende Kommentierung der beiden Bundesgesetze, die der beruflichen Vorsorge zu Grunde liegen, erforderte die Kooperation von Herausgebern von unterschiedlichen Universitäten (Lausanne, St. Gallen, Zürich) aus verschiedenen Landesteilen. Damit wurde innerhalb des Kommentars eine nationale Kohärenz im Verständnis der beruflichen Vorsorge angestrebt.
Jacques-André Schneider & Thomas Geiser
BVG und FZG [PDF ebook]
Bundesgesetze über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
BVG und FZG [PDF ebook]
Bundesgesetze über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Beli ebook ini dan dapatkan 1 lagi GRATIS!
Bahasa Jerman ● Format PDF ● Halaman 2443 ● ISBN 9783727245572 ● Ukuran file 100.8 MB ● Editor Jacques-André Schneider & Thomas Geiser ● Penerbit Stämpfli Verlag ● Kota Bern ● Negara CH ● Diterbitkan 2019 ● Edisi 2 ● Diunduh 24 bulan ● Mata uang EUR ● ID 7260364 ● Perlindungan salinan DRM sosial