Der Kommentar zum Emissionshandelsrecht enthält eine aktuelle und praxisnahe Erläuterung der Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des zweiten Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan (Zu G 2012). Er entstand in engem Austausch mit betroffenen Unternehmen und geht daher auf die Probleme der Anlagenbetreiber spezifisch ein. Er beleuchtet auch den verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Hintergrund (Konferenz von Bali).
Ausführlich erörtert werden insbesondere die aktuellen Neuerungen und Konsequenzen aus den geänderten Zuteilungsregeln nach Zu G und Zu V 2012 und den jüngsten Entscheidungen des BVerf G. Besonderen Raum hat dabei die Veräußerung von Emissionsberechtigungen. Ist sie überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar?
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Gesetzestexte.- Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz — TEHG).- Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 — Zu G 2012).- Kommentierung.- Einführung.- Zweck des Gesetzes.- Anwendungsbereich.- Begriffsbestimmungen.- Emissionsgenehmigung.- Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht.- Berechtigungen.- Nationaler Zuteilungsplan.- Verfahren der Planaufstellung, Notifizierung.- Zuteilung von Berechtigungen.- Zuteilungsverfahren.- Überprüfung der Zulassungsentscheidung und Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen.- Rechtsbehelfe gegen die Zuteilungsentscheidung.- Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften.- Emissionshandelsregister.- Anwendbarkeit von Vorschriften über das Kreditwesen.- Übertragung von Berechtigungen.- Durchsetzung der Berichtspflicht.- Durchsetzung der Abgabepflicht.- Ordnungswidrigkeiten.- Zuständigkeiten.- Überwachung.- Kosten von Amtshandlungen nach diesem Gesetz.- Elektronische Kommunikation.- Anlagenfonds.- Einheitliche Anlage.- Übergangsregelung.- Zweck des Gesetzes.- Anwendungsbereich.- Begriffsbestimmungen.- Nationale Emissionsziele.- Reserve.- Vor §§ 6 ff. Geteilte Grundkonzeption für Industrie- und Energieanlagen.- Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002.- Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002.- Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007.- Zuteilung für Neuanlagen.- Einstellung des Betriebes von Anlagen.- Kuppelgas.- Besondere Härtefallregelung.- Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung.- Antragsfristen.- Überprüfung von Angaben.- Kosten der Zuteilung.- Ausgabe.- Erfüllung der Abgabepflicht.- Umfang und Verwendung.- Aufkommen.- Verfahren.- Bußgeldvorschriften.- Zuständige Behörde.