Das Recht der Handelsvertreter, im Handelsgesetzbuch unter den §§ 84–92 geregelt, bestimmt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter. Inhalt sind überwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter, um den wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmer gegenüber dem überwiegend stärkeren Faktoranbieter zu schützen.
Mit der Neuauflage des 1. Bandes dieses bereits 1961 (!) von RA Dr. Wolfram Küstner begründeten Standardwerks zum Vertriebsrecht liegt nun das Gesamtwerk (mit Band 2: Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, und Band 3: Besondere Vertriebsformen) komplett aktualisiert und in neuer Gestaltung vor.
Dieses Handbuch bereitet die Materie leicht verständlich und besonders übersichtlich auf. Behandelt werden einleitend Abgrenzungsprobleme und Arten der Handelsvertreter, anschließend die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters sowie des Unternehmers (insbesondere der Unternehmer im Spannungsfeld zwischen der Treuepflicht und der Dispositionsfreiheit), der Provisionsanspruch (und dessen Schicksal bei Akquisition von Dauerschuldverhältnissen und bei Nichtausführung des Geschäftes), Kontrollrechte des Handelsvertreters, insbesondere der Buchauszug, die Kündigung des Handelsvertretervertrages (mit einer alphabetischen Übersicht über die wichtigsten Kündigungsgründe), der Ausgleichanspruch des Handelsvertreters seit der Neufassung des § 89 b HGB vom 5. 8. 2009 sowie Internationales Handelsvertreterrecht und „Provision und Steuern’.
About the author
RA Dr. Karl-Heinz Thume ist Fachanwalt für Transport-, Speditions- und Versicherungsrecht in Nürnberg sowie Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht und seit Jahrzehnten schwerpunktmäßig im Handelsvertreter- und Vertriebsrecht sowie im Transport- und Versicherungsrecht tätig.
Dr. Jens-Berghe Riemer ist als Fachanwalt für Versicherungs-, Transport- und Speditionsrecht in Nürnberg tätig; er referiert darüber hinaus bei juristischen Fachseminaren über Vertriebsrecht und Transportversicherungsrecht.
Dr. Ulrich Schürr ist als Fachanwalt für Versicherungs- und Informationstechnologierecht in Nürnberg tätig; ein weiterer Schwerpunkt liegt im Vertriebsrecht.
Das Werk wurde begründet von RA Dr. Wolfram Küstner. Unter weiterer Mitarbeit von Dr. Klaus Otto und Dr. Andreas Schröder.