Mit der vorliegenden Arbeit werden die gesetzlichen Instrumentarien zum Schutz geistigen Eigentums in der Schiffbauindustrie, die für das Design von Schiffen – also den ‘ästhetischen’ Aspekt – in Betracht kommen können, dargestellt und untersucht. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern ein Schiff in seiner Gesamtheit oder in seinen einzelnen Bestandteilen konkret urheber- und/oder geschmacksmusterrechtlich geschützt werden kann. Von Bedeutung ist darüber hinaus eine Absicherung mittels vertraglicher Klauseln (mit Vereinbarungen zur Geheimhaltung, vertraglichen Absicherungsklauseln zur Sicherung der ‘Designrechte’ etc.). Die Frage, wie dieser Schutz gesetzlich und vertraglich ausgestaltet ist bzw. sich ausgestalten lässt, bildet den Schwerpunkt der Untersuchung.
Table of Content
I. Einleitung
II. Maritime/nautische und rechtstheoretische Grundbegriffe, Grundlagen
III. Geschmacksmusterrechtlicher und urheberrechtlicher Schutz von Schiffsbauten
IV. Schiffszeichnungen bzw. -entwürfe
V. Schutzvoraussetzungen nach Teilgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes (Schutz der geistigen gewerblichen Leistung)
VI. Initiativen in der Schiffbauindustrie
VII. Verbesserungsansätze zum Designschutz in der Schiffbauindustrie
VIII. Probleme in der Praxis
IX. Ergebnis
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Kirsten-Inger Wöhrn, Humboldt-Universität zu Berlin.