Welche Weg beschreiten die zentralasiatischen Staaten mit Blick auf Verfassungsrechte, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit? Welche Bedeutung genießt der Schutz dieser Rechte und Staatsprinzipien in den Staaten Zentralasiens, und wie schlägt sich dieser staatliche Schutzwille in einer institutionellen Absicherung durch ein Verfassungsgericht nieder? Die Verfassung als die vom Volk geschaffene und damit unmittelbar demokratisch legitimierte Grundordnung ist der Rahmen, innerhalb dessen sich die tägliche Demokratie, die politische Entscheidung der freigewählten Mehrheit der Repräsentanten des Volkes, entfalten kann. Rechtsstaatlichkeit ist dabei häufig verknüpft mit dem Gedanken einer effektiven Verfassungsgerichtsbarkeit. Dass in den Staaten Zentralasiens eigene Verfassungsgerichte entstehen, ist Zeichen der wachsenden Bedeutung der Verfassung, und es ist nicht erstaunlich, dass Gesellschaftsordnungen, die sich im Übergang zu einer pluralistischen Demokratie befinden, die rechtliche Transformation über Verfassungsgerichte zu sichern versuchen. Die Kontrolle des Gesetzgebers ist hierbei von entscheidender Bedeutung nicht nur in Europa, sondern auch in Zentralasien.Manja Hussner und Rainer Arnold geben mit der vorliegenden Sammlung Einblick in die Verfassungsentwicklung in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und der Mongolei. Die vorliegenden Texte sind Originalfassungen in der jeweiligen Landessprache.
About the author
Die Herausgeber: Dr. Manja Hussner, LL.M., promovierte als Heinrich-Böll-Stipendiatin zur neuen Strafprozessordnung Russlands. Zahlreiche Forschungs- und Lehraufenthalte in Russland, u.a. an der Lomonossow-Universität in Moskau und der Uraler Staatlichen Juristischen Akademie; Publikationen zum Grundrechtsschutz in Russland, Estland, Lettland, Litauen und der Ukraine; 2006-2011 Tätigkeit für den DAAD in Usbekistan und als Referatsleiterin in Bonn; seit 2012 Leiterin des International Officeder Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Prof. Dr. Rainer Arnold, Universität Regensburg, hostující profesor Univerzity Karlovy Prag, Fellow des European Law Institute, forscht im vergleichenden Verfassungsrecht besonders in den Bereichen Grundrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit. 2008 Jean-Monnet-Lehrstuhl Ad Personam zu „Legal Relations of the EU with Central, Eastern, and South-Eastern Europe“, 2002-2012 Leiter des Deutschsprachigen Studiengangs das DAAD (DSG) zum deutschen Recht an der Lomonossow-Universität in Moskau.