Sowohl der im internationalen Vergleich recht junge Kontakt der deutschen Rechtstheorie und -praxis mit dem Phänomen des Churning als auch die fehlende einschlägige strafgerichtliche Befassung mit dieser Thematik machen die Klärung der Frage erforderlich, ob die deutschen straf- sowie ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorschriften eine wirksame Handhabe gegen die ‘Spesenschinderei’ bieten.
Zu Beginn wird ein kapitalmarkt- und börsenrechtliches Fundament unter Berücksichtigung der Termin- sowie Kassageschäfte gelegt, einschließlich der zentralen Finanzdienstleistungen des Wertpapierhandelsgesetzes. Im Anschluss wird das Phänomen des Churning im Detail beschrieben. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden folgende Aspekte:
– der Nachweis der Spesenschinderei anhand objektiver und subjektiver Indizien
– die Prüfung sowohl des Untreue- (§ 266 St GB) sowie des Betrugstatbestandes (§ 263 St GB)
– die Prüfung der ‘drei Musketiere’ des Ordnungswidrigkeitengesetzes (§§ 9, 30, 130 OWi G)Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass nicht jeder Fall von Churning vom deutschen Kernstrafrecht erfasst wird und eine Sanktionierung über das Ordnungswidrigkeitenrecht praktische Vorzüge aufweist.
Der Praktiker erhält im Anschluss eine Leitlinie in Form einer präzisen Handlungsanweisung zur Vermeidung des Churning-Verdachts. Insbesondere werden die Kennzahlen gebündelt dargestellt, ab denen Churning derzeit als indiziert gilt. Zudem wird eine für das schnelle Auffinden hilfreiche Auflistung einschlägiger nationaler zivilgerichtlicher Judikate abgebildet.
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Dr. Manuel Lorenz ist Rechtsreferendar am LG Trier und Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung des Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht der Universität Trier (ISP) e.V.