Jadual kandungan
Frontmatter — Vorwort zur dritten Ausgabe — Iinhalts-Uebersicht — Einleitung — I. Das römische Immobilienrecht — II. Das deutsche Immobilienrecht — III. Das preußische Immobilienrecht — Gesetz über den Eigenthnmserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten. — Erster Abschnitt. Bon dem Erwerb des Eigenthums an Grundstücken — Zweiter Abschnitt. Von den dinglichen Rechten an Grundstücken — Dritter Abschnitt. Von dem Recht der Hypothek und der Grundschuld — Vierter Abschnitt. Von dem Bergwerkseigenthum und den selbstständigen Gerechtigkeiten — Fünfter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen — Grundbuch-Ordnung. (Gesetz-Sammlung 1872 Seite 446 ff.) — Erster Abschnitt. Von der Form und Einrichtung der Grundbücher — Zweiter Abschnitt. Von den Grundbuchämtern — Dritter Abschnitt. Von dem Verfahren in Grundbuchsachen — Vierter Abschnitt. Von der Bildung der Urkunden über Eintragungen im Grundbuch — Fünfter Abschnitt. Von der Wiederherstellung zerstörter, sowie von Anlegung neuer Grundbücher — Sechster Abschnitt. Von den Kosten — Siebenter Abschnitt. Schlußbeftimmung — Formular I. (§. 7 der Grundbuchordnung.) — Kosten-Tarif für Grundbuchsachen und Instruktion des Justiz-Ministers vom 3. Juli 1872 — Kosten-Tabellen — Grilagen zur Grundbuch – Ordnung — Gesetz über die Form der Verträge, durch welche Grundstücke zertheilt werden — Gesetz, betreffend die Stempelabgaben von gewissen bei dem Grnndbnchamte anzu bringenden Anträgen — Anweisung vom 19. September 1872 zur Ausführung des Gesetzes vom 5. Mai 1872, betreffend die Stempelabgaben von gewissen bei dem Grundbnchamte anzubringenden Anträgen — Nachtrage und Sachregister — Nachträge — Sachregister