»Zu erwähnen, daß nicht nur Bücher, sondern auch Redensarten ihr Schicksal haben, wäre eine Banalität, wenn man damit nur die im Laufe der Zeit sich abspielenden Veränderungen meinte, um durch eine nachträgliche Prognose oder ein geschichtsphilosophisches Horoskop zu zeigen, ›wie es kam, daß es kam‹. Das ist aber nicht das Interesse dieser Arbeit, die sich vielmehr um systematische Zusammenhänge bemüht und deren Aufgabe gerade darum so schwierig ist, weil ein zentraler Begriff der Staats- und Verfassungslehre untersucht werden soll, der, wenn er überhaupt beachtet wurde, höchstens beiläufig an den Grenzen verschiedener Gebiete […] undeutlich erschien, im übrigen aber ein politisches Schlagwort blieb, so konfus, daß seine ungeheure Beliebtheit ebenso erklärlich ist wie die Abneigung der Rechtsgelehrten, sich darauf einzulassen.«
Aus den Vorbemerkungen zur 1. Auflage (1921) von Carl Schmitt
In dieser Auflage sind die Korrekturen berücksichtigt, die Carl Schmitt in sein Handexemplar eingetragen hat. Sie sind dem Haupttext als Anhang beigefügt.
Jadual kandungan
I. Die kommissarische Diktatur und die Staatslehre
a) Die staatstechnische und die rechtsstaatliche Theorie
b) Die Definition der kommissarischen Diktatur bei Bodin
II. Die Praxis der fürstlichen Kommissare bis zum 18. Jahrhundert
Exkurs über Wallenstein als Diktator
III. Der Übergang zur souveränen Diktatur in der Staatslehre des 18. Jahrhunderts
IV. Der Begriff der souveränen Diktatur
V. Die Praxis der Volkskommissare während der französischen Revolution
Die Diktatur in der bestehenden rechtsstaatlichen Ordnung (Der Belagerungszustand)
Namen- und Sachregister
Korrekturen von Carl Schmitt, notiert in seinem Handexemplar
Anhang