In Ergänzung zu dem Lehrbuch „Wirtschaftsprivatrecht“ kann der Leser anhand der in diesem Buch präsentierten Fälle sein Wissen vertiefen und anwenden. Denn ob in Vorbereitung auf juristische Klausuren oder für die spätere Berufspraxis: Abstrakte Rechtssätze auf tatsächliche Geschehnisse anwenden zu können, ist eine Kunst, die erst erlernt werden muss.
Kein Fall gleicht dem anderen, und sachgerechte Lösungen können nur durch das individuelle Prüfen der einzelnen Sachverhalte erzielt werden. Dazu ist nicht nur umfassendes juristisches Fachwissen notwendig, sondern auch dessen ständige Übung und Wiederholung. Dazu dient die Lösung von Fällen anhand dieses Fallstudienbuches.
Die vorliegende dritte Auflage wurde an die aktuelle Rechtslage angepasst und um neue Beispielfälle ergänzt.