In den 90er Jahren etablierte sich die Idee internationaler Schutzzonen in Kriegsgebieten. So initiierten die USA im Jahr 1990 safe havens im Nordirak für die Kurden, verkündete der UN-Sicherheitsrat 1993 in Bosnien-Herzegowina safe areas und wurden 1994 safe humanitarian zones in Ruanda unter französischer Führung errichtet. Vor dem Hintergrund der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen an der Zivilbevölkerung in der UN-safe-area Srebrenica untersucht die Autorin die völkerrechtlichen Grundlagen, Befugnisse und Verpflichtungen insbesondere der UN in einer UN-Schutzzone. Neben der Herausarbeitung abstrakter Zweck- und Regelmäßigkeitskriterien für UN-Schutzzonen steht die völkerrechtliche Würdigung des UN-Engagements in der dramatisch gescheiterten safe area Srebrenica im Vordergrund der Analyse.
Inhoudsopgave
Schutzzonen im Friedenssicherungsrecht: Gegenstand und Einordnung.- Konzept der Schutzzonen im Friedenssicherungsrecht.- UN-Schutzzonen als Fortentwicklung und Ergänzung der Schutzzonen im humanitären Völkerrecht.- UN-Schutzzonen im Schutzsystem für verfolgte Personen.- Völkerrechtlicher Rahmen bei der Errichtung und Sicherung von UN-Schutzzonen.- Schutzzonenerrichtung als zulässige Maßnahme der Friedenssicherung.- Befugnisse und Pflichten bei der Sicherung und Organisation einer Schutzzone.- Gewährung fundamentaler Rechte in der Schutzzone.- Menschenrechtliche Verpflichtungen der Schutzzonenmacht.- Sicherstellung des menschenrechtlichen Mindeststandards durch den UN-Sicherheitsrat.- Konsequenzen völkerrechtswidrigen Unterlassens von Schutzmaßnahmen durch die UN.- Zusammenfassung und Fazit.- Zusammenfassung und Fazit.- Summary.- Summary.