Die Urteilsanmerkung befasst sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 6.7.2016 und vom 24.2.2021, die sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Verkaufs von Geschäftsgrundstücken auseinandersetzen. Im ersten Urteil bestanden vor der Veräußerung mehrere Mietverhältnisse, von denen jedoch nicht alle vom Erwerber übernommen wurden. Im zweiten Urteil führte der Erwerber eine bereits vor dem Erwreb bestehende (Unter-) vermietung unverändert fort und nutzte einen Teil des Grundstücks weiterhin selbst. Es stellte sich die Frage, ob hinsichtlich der weiter vermieteten Teilflächen eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende sog. Geschäftsveräußerung in Ganzen vorliegt oder ob das gesamte Objekt als umsatzsteuerfreier Grundstücksverkauf behandelt werden muss. Letzteres hätte erhebliche Nachteile für die Verkäuferin gehabt, da sie hohe Vorsteuerbeträge an das Finanzamt hätte zurückzahlen müssen.
Der Beitrag stellt beide Urteile und die umsatzsteuerlichen Grundlagen sowie Folgen dar und geht auf ausgewählte Praxisfälle ein.