Inhoudsopgave
Frontmatter — Inhaltsverzeichnis des II. Bandes — Zweites Buch. Das Recht der Schuldverhältnisse — Zweiter Theil. Die einzelnen Schuldverhältnisse — §. 121. Systematische Ordnung — Erstes Kapitel. Schuldverhältnisse aus Verträgen — A. Verträge, die auf Begründung von Vermögensrechten der Kontrahenten abzielen. — I. Verträge über ein Geben — §. 122. 1) Die Schenkung — §. 123. Der Tausch — §. 124. Begriff und Abschließung — §. 125. Die Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag — §. 126. Nebenverträge beim Kaufverträge — §. 127. Aufhebung und Anfechtung der Kaufverträge — §. 128. Besondere Fälle des Sachenkaufs — §. 129. Besondere Fälle des Kaufs von Rechten — §. 130. Die Versteigerung und der gerichtliche Verkauf — §. 131. Der Zwang-verkauf. Das Enteignungsrecht — §. 132. Der Trödelvertrag — §. 133. Das Spiel und die Wette — §. 134. Der Verlagsvertrag — §. 135. Der Leihvertrag — §. 136. Die Sachenmiethe und Pacht — §. 137. Das Darlehen — II. Verträge über ein Thun — §. 138. Verträge über Handlungen. Dienst- und Werkverdingung — B. Verträge, die auf Erhaltung von Rechten durch ein stellvertretendes Thun abzielen — §. 139. Der Verwahrungsvertrag — §. 140. Der Gastaufnahmevertrag — §. 141. Der Vollmachtsauftrag — §. 142. Der Verwaltungsvertrag — C. Der Vertrag zur Begründung eines gemeinsamen Vermögensrechts des Kontrahenten — §. 143. Gesellschaftsvertrag — D. Verträge zum Zweck der Sicherung von Rechten — §. 144. I. Der Bürgschaftsvertrag — §. 145. Versicherung gegen Gefahr an Lachen — §. 146. Versicherung der Person — Zweites Kapitel. Gesetzliche Verbindlichkeiten aus der Bereicherung durch fremde Handlungen — §. 147. Die Bereicherung — §. 148. Die nützliche Verwendung — §. 149. Die Geschäftsbesorgung ohne Auftrag — §. 150. Die Zurückforderungsrechte — Drittes Kapitel. Schuldverhältnisse aus rechtswidrigen Handlungen — §. 151. Verletzungen der Person — §. 152. Die Vermögensbeschädigung — §. 153. Der Nachdruck und andere Verletzungen immaterieller Rechte — §. 154. Die Beschädigung durch Amtshandlungen — Viertes Kapitel. Gesetzliche Schuldverhältnisse aus Zuständen — §. 155. Uebersicht. Insbesondere Exhibitions-, Editions- und Manifestationspflicht — Berichtigungen — Backmatter