Die Reflexion über das Verhältnis der Rechtswissenschaft zu den Kulturwissenschaften wurde von der Forschung jahrzehntelang vernachlässigt. In kritischer Abgrenzung zu Entwicklungen und Erfahrungen, die im 20. Jahrhundert auf Abwege geführt haben, durchleuchtet dieser Kongressband die Diskussion und eröffnet neue Perspektiven. Dabei knüpfen die Beiträge an Ansätze an, die in den letzten Jahren in den Geschichtswissenschaften und in der Rechtsgeschichte entwickelt wurden.
Die einleitenden Studien analysieren das Rechtsverständnis in Antike, Mittelalter und Neuzeit. Sodann werden die Grundlagen des Kulturbegriffs des 20. Jahrhunderts herausgearbeitet und – in einem dritten Teil – die Konstanten im Verhältnis von Rechts- und Kulturwissenschaft untersucht und bewußt vorsichtig in den Kontext einer erneuerten Anthropologie eingeordnet. Der letzte Teil beinhaltet in Form von Voten erste Reaktionen des Fachpublikums und repräsentiert damit den Anfang einer neuen Diskussion.