Die Vermeidung arzneimittelbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen stellt eine Gemeinschaftsaufgabe aller am Arzneimittelverkehr beteiligten Personen und Institutionen dar. Kommt es durch bedenkliche Arzneimittel, infolge von Therapie- bzw. Indikationsfehlern, aufgrund fehlerhafter Arzneimittelanwendung oder im Rahmen der klinischen Arzneimittelprüfung zu Gesundheitsschäden, stellt sich daher die Frage, wer hierfür konkret zur Verantwortung zu ziehen ist. Dieser Frage geht der Autor aus strafrechtlicher Sicht nach, wobei neben der im Mittelpunkt stehenden Verantwortlichkeit des Arzneimittelproduzenten insbesondere auch die strafrechtliche Verantwortung des behandelnden Arztes, des das Arzneimittel an den Patienten abgebenden Apothekers sowie der den Arzneimittelverkehr bzw. die klinische Arzneimittelprüfung reglementierenden staatlichen Stellen untersucht wird.
Inhoudsopgave
Einführung.- Gegenstand der Untersuchung.- Arzneimittelsicherheitssystem und Akteure.- Der Arzneimittelproduzent im Strafrecht.- Verantwortungsabgrenzung im Arzneiwesen.- Gebot strafrechtlicher Arzneimittelhaftung.- Zusammenfassung.