Ohne Schuld und Sühne, Belohnung und Strafe, ohne Verbrechen und Leidenschaft, Opfer und Täter kam die Literatur nie aus und die Literatur der Romantik ist wie die Zeit davor und danach durchzogen von Rechtsfällen. Im Zuge der Aufklärung wuchs das Interesse an Rechtsfällen sowie am Verbrecher und seinen Beweggründen. Doch wandelten sich das Rechtssystem und die Rechtsauffassung im Zeitalter der Romantik entscheidend. Vor allem durch die ‚Begründung der Historischen Rechtsschule‘ erhielt die Rechtswissenschaft eine neue Grundlage; der Code civil galt als Verletzung des nationalen Rechtsbewusstseins: „der eigentliche Sitz des Rechts [sei] das gemeinsame Bewußtseyn des Volkes’, glaubte Savigny. Die Beiträge der Rechtshistoriker und Literaturwissenschaftler gehen den Fragen von Recht und Gerechtigkeit, Verbrechen und Strafe in rechtshistorischen Werken, in Literatur, Ästhetik und Sprache, aber auch in der Rechtspraxis nach: Die historische Rechtsschule, besonders Grimm, Puchta und Savigny, der Bedeutungswandel von Rechtswörtern, Achim von Arnim, Clemens und Bettina, Bonaventura, E.T.A. Hoffmann, die Grimmschen Märchen, A.W. Schlegels Shakespeare-Übersetzungen, Kleist, Eichendorff und Tieck sind die exemplarisch verhandelten Themen.
O autorze
Antje Arnold und
Walter Pape, Universität zu Köln.