Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik – Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2, 0, Universität Duisburg-Essen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Legitimität und Funktionalität – Grundlegende und gegenwärtige Elemente der Parlamentarismustheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon Max Weber hat bereits 1921 in seinem Werk „Wirtschaft und Gesellschaft“ die
Eigenschaften von Parteien dahingehend unterschieden, dass sie sich entweder an
persönlichen Interessen, oder an sachlichen Zielen orientieren können.
Doch gibt es eine solche Differenzierung auch heute noch? Vertreten die Parteien in den
Parlamenten das Volk, oder sich selber?
Der Forschungsbericht zum Thema Parteien und Repräsentation durch Parlamentarier soll
genau das herausfinden. Im Zuge des Seminars „Legitimität und Funktionalität –
Grundlegende und gegenwärtige Elemente der Parlamentarismustheorie“ werden die
theoretischen Ausarbeitungen zu verschiedenen parlamentarismustheoretischen Ansätzen
anhand der Wirklichkeit überprüft.
Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage, ob die
Parteien in deutschen Parlamenten Repräsentanten des ganzen Volks, oder
Vertreter von eigenen Interessen sind.
Dazu wurde der Forschungsbericht zunächst in einen theoretischen und einen empirischen
Teil gegliedert, um im Anschluss die Erkenntnisse aus beiden Teilen zusammenzuführen.
Im Theoretischen Ausgangspunkt geht es zunächst darum zu definieren, was eigentlich
unter Repräsentation, oder dem Volk zu verstehen ist.
Im Anschluss erfolgt die Betrachtung parlamentarismustheoretischer Ansätze. In dem
Kapitel „Die Parteien und das Volk“ wird auf die Parteienstaatslehre und das daraus
folgende Verhältnis von Parteien – Parlamentarier – Volk von dem ehemaligen
Bundesverfassungsrichter Gerhard Leibholz eingegangen.
Um nicht nur einseitig die Ansichten Leibholz´s zu betrachten, wird in dem Kapitel
„Politische Klasse und Fiktion“ die Auffassung des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von
Arnim diskutiert. Von Arnim ist ein Kritiker der Parteienstaatslehre nach Leibholz und
stellt seine Sicht der Repräsentation und Volkssouveränität in der Bundesrepublik
Deutschland dar.
Da das Hauptwerk „Die Deutschlandakte“ von von Arnim narrativ verfasst wurde, wird im
Anschluss kurz auf die Kommentierung der Parteienstaatslehre von dem Parteienforscher
Franz Walter eingegangen. Walter greift in einzelnen Aspekten die Argumente Leibholz´s
auf und überprüft sie mit Beispielen an der Wirklichkeit.
Nach der Betrachtung der theoretischen Ausführungen wird eine These hergeleitet, die es
im empirischen Teil zu überprüfen gilt, um anschließend die Forschungsfrage zu
beantworten. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes deduktives Vorgehen.
O autorze
Hendrik Jaeschke, B.A., wurde 1988 in Braunschweig geboren. Sein Studium der Politikwissenschaft schloss er an der Universität Duisburg-Essen im Jahre 2011 erfolgreich ab. Bereits während seines Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Luftfahrt. Mittlerweile arbeitet er als Verkehrspilot.