’50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!’ & 'Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!’: Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (Ins VV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die Ins VV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
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Die Herausgeber: RA und Notar Peter Leonhardt, Berlin; Prof. Dr. Stefan Smid, Kiel; RA Prof. Dr. Mark Zeuner, Hamburg. Die Autorin: RAin Katrin Amberger, Berlin.