Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura – Zivilrecht / Arbeitsrecht, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Sportverletzungen sind leider alltäglich. Durch die Medien geistern in erschreckend regelmäßigen Abständen teilweise kapitale Verletzungen von Profi-Sportlern. Doch auch Freizeitsportler verletzen sich nicht selten. Oftmals sind an diesen Verletzungen andere Sportler beteiligt. Dennoch ist kaum ein Fall bekannt, in dem ein Sportler für Verletzungen eines Mitsportlers haften musste.
Dies liegt daran, dass der Sport, gleich welcher Ausprägung, integraler, akzeptierter Bestandteil unserer Gesellschaft ist. Aufgrund seiner gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung erfährt er sogar staatliche Förderung. Da kann es nicht sein, dass jede, vielleicht sogar auf regelwidrigem Verhalten beruhende Verletzung zu einer Haftung anderer Beteiligter führt.
Sport birgt stets eine immanente Verletzungsgefahr wie auch ein typisches Risiko von Regelverstößen. Will man die positiven Auswirkungen des Sports nicht konterkarieren, muss darüber nachgedacht werden, die Verantwortlichkeit von Sportlern für die Verletzung anderer Sportler zumindest für regelkonformes, ja vielleicht sogar für geringfügig regelwidriges Verhalten in wettbewerbstypischen Gefährdungslagen auszuschließen.
Genau diese Haftungsfragen werden in der vorliegenden Arbeit behandelt. Dabei geht der Autor sowohl auf die zivilrechtliche als auch auf die straftrechtliche Haftung von Sportlern bei Mitspielerverletzungen ein.
O autorze
Der Autor wurde 1988 in Hoyerswerda (Sachsen) geboren, wuchs in Lindau (Bodensee) auf und zog für sein Studium der Rechtswissenschaft 2007 nach Augsburg. Während des Studiums war er Stipendiat des Max Weber-Programms Bayern, des Elitenetzwerks Bayern und der Studienstiftung des deutschen Volkes. Bis heute wird er von e-fellows.net gefördert. 2011 legte er die Erste Juristische Prüfung ab. In der Folge koordinierte er drei Jahre lang das Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät als wissenschaftlicher Mitarbeiter und begann seine Promotion im Strafrecht. In dieser Zeit machte er sich zudem als Leiter von Seminaren für Rechtsdidaktik und Rechtsgrundlagen der Hochschullehre selbständig. Nach Beendigung seines Rechtsreferendariats in Augsburg (OLG-Bezirk München) mit Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung begann er ab März 2017 seine Justizlaufbahn bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Seit 25.11.2022 ist er Richter am Landgericht Augsburg.