Wer als Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erhält von Amts wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht. Dem Betroffenen wird damit für die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst besorgen kann, ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung ehrenamtlich geführt. Ehrenamtliche Betreuer sind in aller Regel Familienangehörige, Freunde oder andere dem Betreuten nahestehende Personen. Nur wenn es keinen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer gibt, bestellt das Betreuungsgericht einen vom Betreuten oder der Staatskasse zu vergütenden Berufsbetreuer.
Am 1.1.2023 tritt nun das umfassend modernisierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer.
Der Betreuungsassistent will auf der Grundlage des neuen Betreuungsrechts dem Betreuten und dem Betreuer mit Musteranträgen, Formulierungshilfen und Musterverfügungen bei den täglichen Herausforderungen helfen. Sie erfahren u.a.,
– der Einleitung des Betreuungsverfahrens: U.a. Anregung eines nahen Angehörigen zur Bestellung eines Betreuers, Antrag des Betroffenen auf Bestellung eines Betreuers, Anregung eines Kontrollbetreuers;
– der Änderung des Betreuungsbedarfs: U.a. Anregung zur Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises des Betreuers; Anregung auf Aufhebung der Betreuung;
– der Gesundheitssorge für den Betreuten: U.a. Antrag auf Genehmigung eines gefährlichen ärztlichen Eingriffs beim Betreuten, auf Abbruch einer ärztlichen Maßnahme, auf Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Betreuten;
– der Vermögenssorge für den Betreuten: U.a. Genehmigung einer Geldanlage oder Abhebung eines Geldbetrags von einem gesperrten Konto, Anlegung eines Vermögensverzeichnisses durch den Betreuer, Rechnungslegung;
– der Einflussnahme des Betreuten auf die Führung der Betreuung: U.a. durch Errichtung einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung.Insgesamt will der Betreuungsassistent einerseits ehrenamtliche Betreuer bei der Führung der Betreuung begleiten und ihnen Hilfestellung bei ihrer täglichen Arbeit bieten, andererseits aber auch dem Betreuten Musteranträge und -formulierungen zur Verfügung stellen, um seine Rechte zu wahren.
Somit ist der Betreuungsassistent Ihr praktischer Helfer bei allem, was es rund um das Thema rechtliche Betreuung zu beachten gilt.
O autorze
Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter 'recht aktuell’. Im Fernsehen (z. B. 'ARD Buffet’, ARD Ratgeber Recht’) und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.