Bußgeld und Punkte wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr sind ärgerlich. Aber gravierender ist es, wenn der Betroffene wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen wird. Möglich ist das durch die Anordnung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis – der Führerschein ist also weg. Der Unterschied zwischen diesen beiden Sanktionen liegt zum einen in der Dauer und zum anderen darin, dass beim Führerscheinentzug im Gegensatz zum Fahrverbot der Führerschein ungültig ist und die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss.
Das Fahrverbot kann in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Verwaltungsbehörde in einem Bußgeldbescheid oder von einem Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt werden. Es gilt für ein bis drei, bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate.
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt, so entzieht ihm das Gericht den Führerschein, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist etwa bei Alkoholkonsum im Straßenverkehr oder bei Unfallflucht der Fall. Neben einem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen, wenn sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis insbesondere bei Erkrankungen, körperlichen, geistigen oder charakterlichen Mängeln oder wenn der Fahrzeugführer acht Punkte oder mehr in Flensburg hat.
– Wie unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
– Was sind sogenannte Regelfahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
– Welche Regelfahrverbote gibt es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
– Wann gilt Alkohol im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit bzw. als Straftat?
– Wann kann die Behörde von der Anordnung eines Regelfahrverbots absehen?
– Wie wird die Verbotsfrist bei einem von der Verwaltungsbehörde verhängten Fahrverbot berechnet?
– Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
– Wann kann dem Fahrzeugführer durch das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen werden?
– Was versteht man unter der Fahrerlaubnissperre?
– Wann darf die Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen?
O autorze
Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter 'recht aktuell’. Im Fernsehen (z. B. 'ARD Buffet’, ARD Ratgeber Recht’) und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.