Nur wenn der ASD sich originär sowohl als Subjekt als auch als Gegenstand der Planung versteht, sich also der Gesamt- und Planungsverantwortung für die Aufgabenwahrnehmung der Jugendhilfe in vollem Umfang stellt, ist sichergestellt, dass sich Jugendhilfeplanung nicht auf eine Rumpfplanung reduziert. Jugendhilfeplanung kann auf die Einbindung des ASD als umfassende Dienstleistungs-, Steuerungs- und Wächterinstanz nicht verzichten. Eine Jugendhilfeplanung, die den ASD nicht aktiv (nicht nur als Datenlieferanten, sondern auch als Teilnehmer am Diskurs über notwendige und geeignete Angebote der Jugendhilfe und darüber hinaus) einbinden würde, wäre schlecht beraten, da sie wertvolle Erfahrungen eines zentralen Gewährleisters von Leistungen für junge Menschen und Familien nicht angemessen berücksichtigte. Ein ASD, der seinerseits nicht aktiv seine Beteiligung an der Jugendhilfeplanung – nicht nur im Bereich der Hilfen zur Erziehung – einfordert und sich hier nicht aktiv einbringt, vernachlässigt einen zentralen Bestandteil seiner Aufgaben. Der ASD muss sich dabei auch selbst – als Teil der Infrastruktur – kritisch auf den Prüfstand stellen (lassen). So sehr die Aussage stimmt, dass ein ASD nur so gut sein kann wie die Infrastruktur, die zur Bewältigung von Problemen und Krisen zur Verfügung steht, so sehr gilt auch der Satz, dass die beste Infrastruktur nicht angemessen zur Geltung kommt, wenn im ASD nicht ausreichend qualifizierte Entscheidungen gewährleistet sind. Eine gute, an konkreter Praxisentwicklung orientierte und interessierte Jugendhilfeplanung erfordert die intensive Beteiligung der Fachkräfte der Jugendhilfe mit ihren Wissens- und Erfahrungshintergründen. Dies gilt in besonderer Weise auch für den ASD. Es ist eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfeplanung, zu einer qualifizierten Fachlichkeit im ASD beizutragen. Da der ASD Sensor sozialer Lebensund Problemlagen ist, und er am intensivsten mit den Bedürfnislagen Betroffener konfrontiert ist, kann er einer der Aktivposten einer qualifizierten und umsetzungsorientierten Jugendhilfeplanung sein. Auch wenn die Zielbestimmung der Jugendhilfe immer auch aus fachlichen und politischen Überzeugungen gespeist wird, so muss sie sich dennoch – um handlungswirksam zu sein – auf konkrete Aufgaben, Lösungsversuche und Handlungsstrategien der Fachkräfte beziehen. Diese – und hier allen voran die Fachkräfte des ASD – wiederum müssen es als ihren fachlich-sozialarbeiterischen Auftrag ansehen, ihre Problemerkenntnis zu verknüpfen mit planerisch-politischen Problemlösungsstrategien und damit die kommunale Jugendhilfeplanung und -politik zu befruchten und ggf. herauszufordern.
O autorze
Schone, Reinhold, Prof. Dr. phil., Dipl.-Päd., Jhrg. 1953; Professor (i. R.) für das Lehrgebiet "Organisation und Management in der Sozialen Arbeit", ehemals Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen; [email protected]